Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/342/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Steuerung der örtlichen Einzelhandelsentwicklung verfügt die Stadt Sassnitz derzeitig über eine Einzelhandelskonzeption aus dem Jahr 2002, aktualisiert im Jahr 2005, und ein Zentrenkonzept aus dem Jahr 2006.

Die Konzepte der Stadt Sassnitz zum Thema Einzelhandel sind mehr als 16 Jahre alt. Sie sind aufgrund ihres Alters nicht mehr zur Steuerung der örtlichen Einzelhandelsentwicklung geeignet. Es war deshalb erforderlich, die aktuelle Bestandssituation zu erfassen und die Konzepte an die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Veränderungen im Einzelhandel und im Verbraucherverhalten anzupassen.

Die CIMA Beratung + Management GmbH hat diese Leistungen im Auftrag der Stadt Sassnitz erbracht und die Ergebnisse in die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Sassnitz in der Fassung vom 06. Januar 2023 einfließen lassen (siehe Anlage). Auftragsgemäß wurden die Einzelhandelskonzeption und das Zentrenkonzept dabei in einem Konzept zusammengeführt. Gegenstand der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Sassnitz ist auch die Ableitung einer Sortimentsliste für die Stadt Sassnitz („Sassnitzer Liste“) und die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum Sassnitz“, „Ergänzungsbereich Hafen“, „Ergänzungsbereich Altstadt“ sowie „Nebenzentrum Mukraner Straße“.

Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erhält die Stadt Sassnitz eine konzeptionelle Grundlage, um die örtliche Einzelhandelsentwicklung in den nächsten Jahren planungsrechtlich steuern zu können.

Die von der CIMA Beratung + Management GmbH vorgelegte Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Sassnitz wird deshalb als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Gleichzeitig werden die im Konzept unter Kapitel 4.2 enthaltene Sortimentsliste für die Stadt Sassnitz („Sassnitzer Liste“) und die im Konzept unter Kapitel 2.2 bis 2.5 dargestellte Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum Sassnitz“, „Ergänzungsbereich Hafen“, „Ergänzungsbereich Altstadt“ sowie „Nebenzentrum Mukraner Straße“ beschlossen.

 

Hinweis:

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Sassnitz stellt eine informelle Planung dar. Es erlangt durch den Beschluss der Stadtvertretung keine unmittelbare Rechtswirkung. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung aber bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Durch die Berücksichtigung der Konzeptergebnisse in den Festsetzungen einzelner Bebauungspläne erhalten sie dann Rechtswirkung.

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Alternative

 

Zur Steuerung der örtlichen Einzelhandelsentwicklung in den nächsten Jahren ist eine grundlegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts und des Zentrenkonzepts der Stadt Sassnitz erforderlich. Das vorgelegte Konzept ist aber inhaltlich zu überarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

X Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die von der CIMA Beratung + Management GmbH erstellte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Sassnitz in der Fassung vom 06. Januar 2023 wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Die im Konzept unter Kapitel 4.2 enthaltene Sortimentsliste für die Stadt Sassnitz („Sassnitzer Liste“) wird beschlossen.

Die im Konzept unter Kapitel 2.2 bis 2.5 enthaltene Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum Sassnitz“, „Ergänzungsbereich Hafen“, „Ergänzungsbereich Altstadt“ sowie „Nebenzentrum Mukraner Straße“ wird beschlossen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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