31.01.2023 - 5.5 Beschlüsse über das aktualisierte und fortgesch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di, 31.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
Wortprotokoll
Herr Wahl
Durch einen Vertreter der Fa. Cima ist das Konzept im Wirtschafts- und im Bauausschuss vorgestellt worden. Es gab Anregungen und Ergänzungswünsche. Daraufhin hat sich die Verwaltung mit der o.g. Firma zusammengesetzt und die Vorschläge eingearbeitet. Der Rügener Ring wurde in das Konzept aufgenommen.
Herr Benedict
Der Rügener Ring ist nach wie vor kleingeredet und sollte in dem Konzept die Wertigkeit bekommen, die er braucht.
A/ Herr Kräusche
Anpassungen erfolgen noch. Das Konzept verhindert keine Ansiedlung.
Eine Diskussion schließt sich an, aus der heraus Herr Grunau einen Änderungsvorschlag formuliert.
Änderungsantrag Herr Grunau
In dem textlichen Teil wird der Wortlaut wie folgt geändert.
Seite 59: „Die derzeitigen Überlegungen seitens der Stadtverwaltung, am wohnortnahen Grundversorgungsstandort Rügener Ring eine Quartiersversorgung unterhalb bis zu der Ebene großformatiger Lebensmittelmärkte anzusiedeln, ist daher aus einzelhandelskonzeptioneller wie aus sozialer Sicht positiv zu bewerten.“
Seite 72: „Am wohnortnahen Grundversorgungsstandort Rügener Ring steht eine Quartiersversorgung unterhalb bis zu der Ebene großformatiger Lebensmittelmärkte im Einklang mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept.“
Abstimmung über diesen Änderungsantrag: 16 dafür / 0 dagegen / 1 Enthaltung
Beschluss:
Die von der CIMA Beratung + Management GmbH erstellte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Sassnitz in der Fassung vom 06. Januar 2023 wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, inklusive der vom Hauptausschuss formulierten Änderung, beschlossen.
Die im Konzept unter Kapitel 4.2 enthaltene Sortimentsliste für die Stadt Sassnitz („Sassnitzer Liste“) wird beschlossen.
Die im Konzept unter Kapitel 2.2 bis 2.5 enthaltene Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum Sassnitz“, „Ergänzungsbereich Hafen“, „Ergänzungsbereich Altstadt“ sowie „Nebenzentrum Mukraner Straße“ wird beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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