12.01.2023 - 9 Beschluss über das aktualisierte und fortgeschr...

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Wortprotokoll

Gäste: Herr Mark Hädicke, CIMA Beratung + Management GmbH

 Herr Wolfram Wahl, Stadtplanung Stadt Sassnitz

 

Herr Hädicke fasst die Eckpunkte des vorliegenden Gutachtens in Kürze zusammen. Dabei geht er im Speziellen auf Folgendes ein:

  •                                                                                                                                                                                                                                                      Sinn und Zweck des Konzeptes
  •                                                                                                                                                                                                                                                      die Ausgangslage -> altes Konzept ist aus dem Jahr 2006, muss an aktuelle Rechtslage angepasst werden
  •                                                                                                                                                                                                                                                      aktuelle Angebotssituation
  •                                                                                                                                                                                                                                                      Zentren- und Standortstruktur
  •                                                                                                                                                                                                                                                      Sortimentenliste
  •                                                                                                                                                                                                                                                      Empfehlungen

 

Herr Witt

Welches Risiko ist mit der Zulassung einer Struktur verbunden, die nicht empfohlen wird?

 

A/ Herr Hädicke

Die Landesplanung würde ein solches Vorhaben vermutlich nicht zulassen.

 

Herr Käning

Gibt es für den Rügener Ring, außer der vorgeschlagenen Verbesserung der Zuwegung, noch andere Möglichkeiten, die Versorgung zu verbessern?

 

A/ Herr Hädicke

Die Aussage bezog sich auf klassische Lebensmittelmärkte. Man könnte über ein Kleinflächenkonzepte nachdenken, wie bspw. einen Dorfladen. Hierzu wären wahrscheinlich Fördermittel nötig oder eine Förderung durch die Stadt.

 

Herr Hoffmann

Gibt es Erfahrungen mit Genossenschaftsmodellen wie bspw. in Baden-Württemberg?

 

A/ Herr Hädicke

Diese funktionieren, wenn der Wettbewerber weit genug entfernt ist, mindestens 4 km. An diesem Standort würde es vermutlich nicht funktionieren.

 

A/ Herr Peters

Die Lebensmittelversorgung ist ein profitables Geschäft und sollte daher von der Stadt nicht finanziell gefördert werden. Eine Unterstützung, insbesondere der Infrastruktur, wäre eher anzustreben. Das schließt nicht aus, dass sich in den nächsten Jahren dort ein Lebensmittelunternehmen ansiedelt.

 

Herr Kräusche

Die Stadt Sassnitz sollte den Status „Mittelzentrum“ anstreben. Bisher sind wir ein Grundzentrum mit Mittelzentrumfunktionen. Dies nützt der Stadt jedoch nichts in Hinblick auf Schlüsselzuweisungen (=Investitionszuschüsse) oder die Kreisumlage.

Heute hat Herr Kräusche sich mit den Damen der „Suppenhühner“ die Räumlichkeiten im Rügener Ring (ehem. Netto, jetzt Jumpers) angesehen. Da sie aus den Räumlichkeiten in der Hauptstraße raus müssen, könnte hier eine neue Verkaufsstelle entstehen. Vielleicht ist es den Suppenhühnern neben dem Mittagstisch auch möglich, ein paar Dinge des täglichen Bedarfs anzubieten. Zum Start dieses Projektes sollte eine Förderung, in welcher Form auch immer, durchaus in Betracht gezogen werden.

 

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Beschluss:

Die von der CIMA Beratung + Management GmbH erstellte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Sassnitz in der Fassung vom 06. Januar 2023 wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Die im Konzept unter Kapitel 4.2 enthaltene Sortimentsliste für die Stadt Sassnitz („Sassnitzer Liste“) wird beschlossen.

Die im Konzept unter Kapitel 2.2 bis 2.5 enthaltene Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum Sassnitz“, „Ergänzungsbereich Hafen“, „Ergänzungsbereich Altstadt“ sowie „Nebenzentrum Mukraner Straße“ wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

1

0