Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/151/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V) können die örtlichen Ordnungsbehörden Verordnungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erlassen.

 Die Stadt Sassnitz hat hierzu im Jahr 2004 die Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Sassnitz (Stadtverordnung) sowie die Richtlinie zur Stadtverordnung erlassen.

Bedingt durch die Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere im Bereich der spezialrechtlichen Normen und der Rechtsprechung, aber auch durch Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und dem damit verbundenen Wandel der Probleme im Zusammenleben der Menschen in unserer Stadt, wird eine vollständige Überarbeitung erforderlich.

Als wichtigste Punkte zur Änderung der Stadtordnung sind zu nennen:

- Zusammenführung der Stadtverordnung und der Richtlinie zur Stadtverordnung

- Konkretisierung zur Lagerung und Beseitigung von Abfall

- Konkretisierung zur Nutzung von Kinderspielplätzen

- Einführung eines absoluten Leinenzwanges für Hunde im Stadtgebiet und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde

- Fütterungsverbot für wildlebende und herrenlose Katzen, wilde Tauben, Möwen und Krähen

- Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen mit Zugang ins Freie

- Überarbeitung der Regelungen für offene Feuer

Es wird daher vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Sassnitz und ihrer Ortsteile (Stadtordnung)" zu beschließen.

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Alternative

 Es wird keine bzw. eine geänderte Stadtordnung beschlossen

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung möge beschließen:

Die in der Anlage beigefügte "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Sassnitz und ihrer Ortsteile (Stadtordnung)" wird beschlossen.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit: Stadtanzeiger

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Anlagen

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