Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(HA)/073/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung der öffentlichen Nutzung für ein Teilstück der "Großen Kummstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Ordnungs-und Hafenamt
- Bearbeiter:
- Claudia Klemens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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25.05.2021
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Gestoppt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.06.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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15.06.2021
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Sachverhalt
Die "Große Kummstraße" mit einer Länge von 130 m ist als Gemeindestraße entsprechend des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) öffentlich gewidmet. Die Widmung ist ein streng förmliches Verfahren. Sie begründet den rechtlichen Status einer Straße als öffentliche Sache, eröffnet damit der Straße dem Gemeingebrauch und löst die sich aus der Straßenbaulast ergebenden Pflichten aus. Wie die Widmung ist auch für die Einziehung einer Straße oder eines Teilstücks einer Straße ein formeller Beschluss und eine öffentliche Bekanntmachung notwendig.
Nach einem Küstenabbruch und einer durch den Landkreis Vorpommern-Rügen beauftragten Standsicherheitsuntersuchung ist das südöstlich belegende Ende der "Großen Kummstraße" in einer Länge von 13 m aufgrund fehlender Standsicherheit seit Ende 2013 dauerhaft abgesperrt und für den öffentlichen Verkehr nicht mehr zugänglich. Auch für die Zukunft wird dieser Teilbereich nicht standsicher sein und hat als Straßenteil aufgehört zu existieren. Die Erschließung der angrenzenden Grundstücke ist hiervon nicht betroffen und auch weiterhin gewährleistet.
Insoweit wird vorgeschlagen, gemäß § 9 StrWG M-V das südöstlich gelegene Ende der "Großen Kummstraße" in einer Länge von 13 m, belegen auf den Grundstücken in der Gemarkung Sassnitz, Flur 4, Flurstücke 26/32 teilweise und 26/37 teilweise, ab dem 22.06.2021 als öffentliche Verkehrsfläche zu entwidmen und dem Gemeingebrauch zu entziehen. Der zur Entwidmung anstehende Bereich ist im anliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, gemäß § 9 StrWG M-V das südöstlich gelegene Ende der "Großen Kummstraße" in einer Länge von 13 m, belegen auf den Grundstücken in der Gemarkung Sassnitz, Flur 4, Flurstücke 26/32 teilweise und 26/37 teilweise, ab dem 22.06.2021 als öffentliche Verkehrsfläche zu entwidmen und dem Gemeingebrauch zu entziehen. Der zur Entwidmung anstehende Bereich ist im anliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.
Öffentlichkeitsarbeit: Stadtanzeiger
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,9 kB
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