25.05.2021 - 15.1 Einstellung der öffentlichen Nutzung für ein Te...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, gemäß § 9 StrWG M-V das südöstlich gelegene Ende der "Großen Kummstraße" in einer Länge von 13 m, belegen auf den Grundstücken in der Gemarkung Sassnitz, Flur 4, Flurstücke 26/32 teilweise und 26/37 teilweise, ab dem 22.06.2021 als öffentliche Verkehrsfläche zu entwidmen und dem Gemeingebrauch zu entziehen. Der zur Entwidmung anstehende Bereich ist im anliegenden Lageplan rot gekennzeichnet. 

 

Öffentlichkeitsarbeit: Sassnitzer Stadtanzeiger

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anmerkung: Drei Mitglieder des OA stimmten nicht mit ab.

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

OA = 2

OA = 6

OA = 1

BSA = 1

BSA = 4

BSA = 1

 

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Anlagen zur Vorlage