Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/400/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Stadtvertretersitzung am 15.11.2022 wurde mit Beschlussvorlage VO (STV)/322/2022 die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022/2023 mit seinen Anlagen beschlossen.

In den haushaltsrechtlichen Entscheidungen zum Haushaltsplan 2022/2023 der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 20.04.2023 wurde darauf hingewiesen, dass die Angabe zu den Stellen gemäß Stellenplan in der Haushaltssatzung aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Stellenplan 2023 unter § 6 mit 82,0 VzÄ für das Haushaltsjahr 2023 fehlerhaft ist.

Des Weiteren war der Stellenplan 2023 in der Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen zum 15.11.2022 der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht.

 

Mit Schreiben vom 08.06.2023 der Kommunalaufsicht zur Eingangsbestätigung des Widerspruchs der Stadt Sassnitz gegen die haushaltsrechtlichen Entscheidungen vom 20.04.2023 erging erneut der Hinweis auf § 45 Abs. 7 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

„Zur Behebung von Fehlern kann die Haushaltssatzung auch nach Ablauf des Haushaltsjahres geändert oder erlassen werden; § 47 ist zu beachten.“

Gemäß § 47 KV M-V wird die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

Durch die Kommunalaufsicht wurde eindringlich empfohlen, die Ausfertigung der Haushaltssatzung 2022/2023 sowie die öffentliche Bekanntmachung zu wiederholen, da nach ihrer Beurteilung keine ordnungsgemäße Ausfertigung der Haushaltssatzung 2022/2023 erfolgte, was zu einer Nichtigkeit führt. Einer redaktionellen Berichtigung der Stellenanzahl in der Haushaltssatzung 2022/2023 mit Bekanntmachung im Stadtanzeiger Nr. 5/2023 vom 27.04.2023 der Stadt Sassnitz wurde durch die Kommunalaufsicht nicht gefolgt.

 

Den Hinweisen und Empfehlungen der Kommunalaufsicht folgend, werden die festgestellten Fehler im Stellenplan 2023 durch die Verwaltung korrigiert.

Im Ergebnis dessen weist die Haushaltssatzung 2022/2023 unter § 6 wie folgt aus:

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 77,750 im Haushaltsjahr 2022 und 84,684 im Haushaltsjahr 2023 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

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Alternative

Die Stadtvertretung stellt auf die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2022/2023 und ihren Anlagen vom 15.11.2022 ab, riskiert damit aber die Nichtigkeit der ordnungsgemäßen Ausfertigung und Wirksamkeit des Stellenplanes 2023.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x   Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Mit der wiederholten Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2022/2023 erhält der Stellenplan 2023 seinen ordnungsgemäße Wirksamkeit.

 

 

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Anlagen

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