Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/307/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz - Berichtigung des Flächennutzungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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25.10.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.11.2022
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Sachverhalt
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, der als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB aufgestellt wurde, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des östlichen Anemonenwegs in Sassnitz mit Einfamilienhäusern geschaffen.
Die Satzung über diesen Bebauungsplan ist mit Ablauf des 14. Juni 2021 in Kraft getreten.
Die Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz weichen jedoch teilweise von den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz in diesem Bereich ab. Während die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz vorwiegend Reine Wohngebiete festsetzt, stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz dort neben Wohnbauflächen auch noch Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz lässt sich damit nur zum Teil aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz entwickeln. Hinsichtlich der Festsetzung des Baugebiets WR 58 weicht sie von der Grünflächen-Darstellung des Flächennutzungsplans ab. Der Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB folglich entsprechend der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage im Wege der Berichtigung anzupassen. Die zugehörige Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz ist im Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz die dort bislang vorhandene Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage durch die Darstellung Wohnbauflächen zu ersetzen und im Wege der Berichtigung entsprechend der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage anzupassen. Die zugehörige Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
Öffentlichkeitsarbeit:
Bekanntmachung der Berichtigung im Stadtanzeiger
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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268,2 kB
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