Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/253/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit der Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz sollen die Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz im Bereich des Grundstücks Birkengrund 1 in Sassnitz im Interesse einer weiteren touristischen Entwicklung der Stadt Sassnitz angepasst werden, um daraus eine entsprechende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 51 „Birkengrund“ der Stadt Sassnitz) entwickeln zu können.

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste in ihrer Sitzung am 27. April 2021 zur Beschluss-Nr. VO(STV)/034/2021 den Aufstellungsbeschluss (Anlage 1 – Beschlussvorlage / Anlage 2 - Beschlussprotokoll).

Frau Chanda Heß, Hof Wehneberg 2 in 36251 Bad Hersfeld erarbeitete daraufhin die anliegenden Vorentwürfe der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz (Anlage 3) und der zugehörigen Begründung (Anlage 4).

In diesem Rahmen wurde der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz (Anlage 5) im Süden und Westen angepasst und die Art der baulichen Nutzung in eine Sonstige Sonderbaufläche nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung, Camping, Tiny-Häuser, Dauerwohnen, Gewerbliche Ausflugsfahrten im Gelegenheitsverkehr und Gewerbe im Natur-Erlebnis-Tourismus konkretisiert.

Die anliegenden Vorentwürfe des Plans zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz (Anlage 3) und der zugehörigen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

Auf Grundlage der Vorentwürfe des Plans und der Begründung sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Reduzieren

Alternative

 

Die anliegenden Vorentwürfe des Plans und der Begründung werden nicht gebilligt und sind zu überarbeiten.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

X Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Der Vorhabenträger hat nach dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen zu übernehmen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Anpassung des Geltungsbereichs der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz wird zugestimmt.

Das Planungsziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz wird in die Darstellung einer Sonstigen Sonderbaufläche nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung, Camping, Tiny-Häuser, Dauerwohnen, Gewerbliche Ausflugsfahrten im Gelegenheitsverkehr und Gewerbe im Natur-Erlebnis-Tourismus konkretisiert.

Die Vorentwürfe des Plans zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz und der Begründung werden gebilligt.

Auf Grundlage der Vorentwürfe des Plans und der Begründung sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:


Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Reduzieren

Anlagen

Loading...