Antrag - A/294/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Beauftragung des Bauherren der Wärmeversorgung Rügen GmbH, bei der Baumaßnahme "Parkplätze alte Post", den Behindertenparkplatz nach den geforderten DIN 18040-1 sowie EAR 05 mit einer Mindestparkstandbreite von 3,50 m x einer Mindestparklänge von 5,00 m in einer einheitlichen Fläche anzulegen, genannt Einzelparkstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Politik
- Bearbeiter:
- Kati Partecke
- Einreicher:
- Manuela Maaß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.10.2022
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Sachverhalt
Der Gehweg ist der Verkehrs- und Aufenthaltsraum für Fußgänger und nur ihnen vorbehalten. Es gehören dieser Gruppe nicht nur Fußgänger an, sondern auch, Menschen mit Kinderwagen, Menschen mit anderen Hilfsmitteln z.B. Gehhilfen (Einpunktstock, Unterarmgehstützen aber auch Langstöcke für Sehbehinderte und blinde Menschen und Menschen mit Rollatoren) und Radfahrer bis einschließlich dem 8. oder 10. Lebensjahr. Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. So steht es in der STVO, § 25(1). Und gemeint ist damit jede öffentliche Verkehrsfläche, die erkennbar dem Fußverkehr dienen soll.
Ein weiterer Aspekt hierbei ist der Bordstein, welcher den Straßenbereich und Gehweg voneinander trennt. Damit auch Sehbehinderte oder blinde Menschen mit dem Langstock die Gehwegbreite sicher beschreiten können.
Aber auch, um längs zum Gehweg parkende Fahrzeuge nicht zu beschädigen.
Deshalb sind die baulichen Regelungen für Sicherheit und Komfort des Gehens besonders wichtig, um der Primärfunktion des Gehbereiches dem Fußgängerverkehr gerecht zu werden.
Nur so können Qualitätsansprüche an Gehwege erfüllt werden.
Darum mein Fazit: Bewegungsflächen von Rollstuhlfahrern nicht in den Verkehrsraum der Fußgänger, welche ein Hindernis auf dem Gehweg darstellen.
Und ein weiterer Aspekt in dieser Sache ist, dass die Stadt eine Vorbildfunktion erfüllen muss.
Beschlussvorschlag
Bei der Baumaßnahme ‚Parkplätze Alte Post‘ wird der Bauherr Wärmeversorgung Rügen GmbH beauftragt, den Behindertenparkplatz Bauvorhaben Innenhof Alte Post nach der geforderten DIN 18040-1 sowie EAR 05 mit einer Mindestparkstandbreite von 3,50 m x einer Mindestparklänge von 5,00 m in einer einheitlichen Fläche anzulegen, genannt Einzelparkstand. Und weiter, einen niedrigen Bordstein zwischen der Parkfläche und dem Gehweg zu setzen, um eine Trennung zwischen Gehweg und Parkplatz zu schaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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742,7 kB
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