Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/253/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz - Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.06.2022
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Unterbrochen
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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28.06.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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09.08.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.11.2022
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Sachverhalt
Mit der Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz sollen die Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz im Bereich des Grundstücks Birkengrund 1 in Sassnitz im Interesse einer weiteren touristischen Entwicklung der Stadt Sassnitz angepasst werden, um daraus eine entsprechende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 51 „Birkengrund“ der Stadt Sassnitz) entwickeln zu können.
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste in ihrer Sitzung am 27. April 2021 zur Beschluss-Nr. VO(STV)/034/2021 den Aufstellungsbeschluss (Anlage 1 – Beschlussvorlage / Anlage 2 - Beschlussprotokoll).
Frau Chanda Heß, Hof Wehneberg 2 in 36251 Bad Hersfeld erarbeitete daraufhin die anliegenden Vorentwürfe der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz (Anlage 3) und der zugehörigen Begründung (Anlage 4).
In diesem Rahmen wurde der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz (Anlage 5) im Süden und Westen angepasst und die Art der baulichen Nutzung in eine Sonstige Sonderbaufläche nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung, Camping, Tiny-Häuser, Dauerwohnen, Gewerbliche Ausflugsfahrten im Gelegenheitsverkehr und Gewerbe im Natur-Erlebnis-Tourismus konkretisiert.
Die anliegenden Vorentwürfe des Plans zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz (Anlage 3) und der zugehörigen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
Auf Grundlage der Vorentwürfe des Plans und der Begründung sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Der Anpassung des Geltungsbereichs der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz wird zugestimmt.
Das Planungsziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz wird in die Darstellung einer Sonstigen Sonderbaufläche nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung, Camping, Tiny-Häuser, Dauerwohnen, Gewerbliche Ausflugsfahrten im Gelegenheitsverkehr und Gewerbe im Natur-Erlebnis-Tourismus konkretisiert.
Die Vorentwürfe des Plans zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz und der Begründung werden gebilligt.
Auf Grundlage der Vorentwürfe des Plans und der Begründung sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentlichkeitsarbeit:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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287,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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13 MB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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5
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(wie Dokument)
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213,1 kB
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