Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(Stv)/032/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Stadtmitte" der Stadt Sassnitz - Berichtigung des Flächennutzungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Rainer Möhrke (alt)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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23.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.04.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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27.04.2021
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Sachverhalt
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz, der als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes in der Waldmeisterstraße 5/6 in Sassnitz geschaffen.
Die Satzung über diesen Bebauungsplan ist mit Ablauf des 11. Februar 2019 in Kraft getreten.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen jedoch von den Darstellungen des Flächennutzungsplans in diesem Bereich ab. Während die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz dort ein Allgemeines Wohngebiet und Grünflächen festsetzt, enthält der Flächennutzungsplan dort eine Darstellung als Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltungen. Der Flächennutzungsplan ist daher nach der hier einschlägigen Regelung des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung so anzupassen, dass die dortige Darstellung als Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltungen vollständig durch die Darstellungen Wohnbauflächen bzw. Grünflächen ersetzt wird (siehe Anlage).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung möge beschließen:
Im Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz ist im Bereich des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz die Darstellung als Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltungen vollständig durch die Darstellungen Wohnbauflächen bzw. Grünflächen zu ersetzen und im Wege der Berichtigung anzupassen.
Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung im Stadtanzeiger
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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23,6 MB
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