Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(Stv)/032/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz, der als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes in der Waldmeisterstraße 5/6 in Sassnitz geschaffen.

Die Satzung über diesen Bebauungsplan ist mit Ablauf des 11. Februar 2019 in Kraft getreten.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen jedoch von den Darstellungen des Flächennutzungsplans in diesem Bereich ab. Während die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz dort ein Allgemeines Wohngebiet und Grünflächen festsetzt, enthält der Flächennutzungsplan dort eine Darstellung als Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltungen. Der Flächennutzungsplan ist daher nach der hier einschlägigen Regelung des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung so anzupassen, dass die dortige Darstellung als Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltungen vollständig durch die Darstellungen Wohnbauflächen bzw. Grünflächen ersetzt wird (siehe Anlage).

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Alternative

 ./.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung möge beschließen:

Im Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz ist im Bereich des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz die Darstellung als Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Öffentliche Verwaltungen vollständig durch die Darstellungen Wohnbauflächen bzw. Grünflächen zu ersetzen und im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung im Stadtanzeiger

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Anlagen

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