Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/257/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 52 „Wohnheim Dwasieden“ der Stadt Sassnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.06.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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28.06.2022
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat in ihrer Sitzung am 26. April 2022 dem eingebrachten Antrag Nr. A/248/2022 zugestimmt. Danach sind durch die Stadt Sassnitz die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Landkreis Vorpommern-Rügen das Wohnheim der Berufsschule in Sassnitz umbauen und für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen kann.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist durch die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz die von ihr erlassene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 52 „Wohnheim Dwasieden“ aufzuheben.
Die Aufhebung erfolgt durch Erlass einer entsprechenden Aufhebungssatzung. Hierzu wird der anliegende Entwurf einer Aufhebungssatzung der Stadt Sassnitz zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 52 „Wohnheim Dwasieden“, der im Norden durch die städtische Grünfläche zwischen der Litauischen Straße und dem Berufsschulinternat, im Nordosten durch die Berufsschule Sassnitz in der Straße der Jugend 7, im Südosten durch den ehemaligen Schlosspark Dwasieden sowie im Westen durch den Sportplatz Dwasieden in der Straße der Jugend 8 begrenzt wird und die Flurstücke 92/7, 92/13 und 92/21 (Teilfläche) der Flur 5 in der Gemarkung Lancken umfasst, beschlossen. Die beschlossene Satzung ist durch den Bürgermeister ortsüblich bekanntzumachen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadt Sassnitz erlässt eine Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 52 „Wohnheim Dwasieden“, der im Norden durch die städtische Grünfläche zwischen der Litauischen Straße und dem Berufsschulinternat, im Nordosten durch die Berufsschule Sassnitz in der Straße der Jugend 7, im Südosten durch den ehemaligen Schlosspark Dwasieden sowie im Westen durch den Sportplatz Dwasieden in der Straße der Jugend 8 begrenzt wird und die Flurstücke 92/7, 92/13 und 92/21 (Teilfläche) der Flur 5 in der Gemarkung Lancken umfasst, mit dem in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage wiedergegebenen Inhalt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung ortsüblich bekanntzumachen.
Öffentlichkeitsarbeit:
Bekanntmachung der Aufhebungssatzung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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258,7 kB
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