28.06.2022 - 9.5 Aufhebung der Satzung über die Veränderungssper...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Di, 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Benedict verliest die Passage des Antrages A/248/2022 der SPD aus der Sitzung der Stadtvertretung vom 26.04.2022, die in diese Beschlussvorlage aufgenommen werden soll:
„Unabhängig davon ist eine Vereinbarung mit dem Landkreis anzustreben, die eine verbindliche Unterstützung durch den Landkreis bei den Bemühungen der Stadt Sassnitz bezüglich des Einrichtens einer gymnasialen Oberstufe, der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Auszubildende sowie der Festigung des Berufsschulstandortes Sassnitz im Allgemeinen zum Inhalt hat. Mit dem Innenministerium und der Stadt Sassnitz ist eine Willensbekundung zu unterzeichnen, die eine gemeinsame Einrichtung von Landes- und Wasserschutzpolizei auf dem Gelände der Straße der Jugend 14 beinhaltet.“
Anmerkung: Herr Schröers nimmt wieder an der Sitzung teil, 18 Stadtvertreter*innen sind anwesend.
Abstimmung über die Aufnahme dieser Passage: 18 dafür (einstimmig)
Beschluss:
Die Stadt Sassnitz erlässt eine Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 52 „Wohnheim Dwasieden“, der im Norden durch die städtische Grünfläche zwischen der Litauischen Straße und dem Berufsschulinternat, im Nordosten durch die Berufsschule Sassnitz in der Straße der Jugend 7, im Südosten durch den ehemaligen Schlosspark Dwasieden sowie im Westen durch den Sportplatz Dwasieden in der Straße der Jugend 8 begrenzt wird und die Flurstücke 92/7, 92/13 und 92/21 (Teilfläche) der Flur 5 in der Gemarkung Lancken umfasst, mit dem in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage wiedergegebenen Inhalt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung ortsüblich bekanntzumachen.
Unabhängig davon ist eine Vereinbarung mit dem Landkreis anzustreben, die eine verbindliche Unterstützung durch den Landkreis bei den Bemühungen der Stadt Sassnitz bezüglich des Einrich-tens einer gymnasialen Oberstufe, der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Auszubil-dende sowie der Festigung des Berufsschulstandortes Sassnitz im Allgemeinen zum Inhalt hat. Mit dem Innenministerium und der Stadt Sassnitz ist eine Willensbekundung zu unterzeichnen, die eine gemeinsame Einrichtung von Landes- und Wasserschutzpolizei auf dem Gelände der Straße der Jugend 14 beinhaltet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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258,7 kB
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