Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/232/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Diese Beschlussvorlage ist textlich mit der ursprünglichen Beschlussvorlage VO(STV)/232/2022 identisch. Entsprechend der Vorstellung im Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben am 22.03.2022 wurden Plan und Begründung hinsichtlich der Verschiebung der nordwestlich der Straße B gelegenen Baugrenze nach Südosten verändert und hinsichtlich der flachbündigen Einfügung von Solaranlagen in die Außenfassaden ergänzt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung ungenutzter Flächen und zur Nachverdichtung im Innenstadtbereich von Sassnitz durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO und die Sicherung der Bestandsfläche für Versorgungsanlagen des ZWAR unter Berücksichtigung der vorhandenen Waldflächen geschaffen werden.

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste hierzu in ihrer Sitzung vom 31. August 2021 zur Beschlussnummer VO(STV)/114/2021 den Aufstellungsbeschluss (Anlage 1).

Daraufhin wurde die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Hierzu wurden Stellungnahmen abgegeben.

Das Büro A&S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1 in 17033 Neubrandenburg erarbeitete daraufhin den anliegenden Abwägungsvorschlag im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls.

Die Stadtvertretung prüft die im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls eingegangenen Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anregungen, Hinweise und Bedenken. Sie beschließt darüber entsprechend des anliegenden Abwägungsvorschlages (Anlage 2).

Das Büro A&S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1 in 17033 Neubrandenburg erarbeitete weiterhin den anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz (Anlage 3) nebst zugehöriger Begründung (Anlagen 4, 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4).

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr.33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden gebilligt.

Auf Grundlage des Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Alternative

 

Die Abwägung zur Vorprüfung des Einzelfalls wird in andere Weise vorgenommen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden nicht gebilligt und sind zu überarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt über das von der BIG Städtebau GmbH im Auftrag der Stadt Sassnitz geführte Treuhandkonto. Die Finanzierung im treuhänderischen Sanierungsvermögen erfolgt durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes sowie den gemeindlichen Eigenanteil.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die während der Vorprüfung des Einzelfalls zum Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz eingegangenen Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden durch die Stadtvertretung geprüft. Die Abwägungsentscheidung darüber wird entsprechend der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage getroffen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden gemäß Anlage 3 sowie 4, 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

Auf Grundlage dieses Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB / Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtanzeiger

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Anlagen

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