Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/209/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Bereich um die Litauische Straße, die Klaipedaer Straße, den östlichen Abschnitt der Mukraner Straße, den Fischerring und den westlichen Abschnitt der Straße der Jugend mit den jeweils angrenzenden Grundstücken wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste in ihrer Sitzung am 31. August 2021 zu Beschluss Nr. VO(STV)/127/2021 deshalb einen entsprechenden Grundsatzbeschluss für ein Sanierungsgebiet „Dwasieden“ der Stadt Sassnitz. In ihrer Sitzung am 30. November 2021 konkretisierte die Stadtvertretung diesen Beschluss durch einen Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Dwasieden“ der Stadt Sassnitz gemäß § 141 BauGB.

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Dwasieden“ erfolgt nach Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebiets im Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen durch einen gesonderten Beschluss der Stadtvertretung über die Sanierungssatzung.

Die vorgesehene Sanierungsmaßnahme ist als langfristige Gesamtmaßnahme konzipiert. Dafür werden erhebliche Finanzmittel notwendig werden. Die Stadt Sassnitz kann die erforderlichen Finanzmittel nicht allein aufbringen. Sie ist deshalb zwingend auf Finanzhilfen des Bundes und des Landes angewiesen. Aus diesem Grund wird die Stadt Sassnitz Finanzmittel aus dem Städtebauförderprogramm beantragen.

Damit die Gesamtmaßnahme und die darin enthaltene Einzelmaßnahme „Sportplatz Dwasieden“ bereits vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets vorbereitet werden können, wird die Stadt Sassnitz bereits jetzt einen ersten Antrag stellen und bis zum 15. Januar 2022 aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2022 Finanzmittel i.H.v. 276.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 184.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 92.000,00 €) beantragen.

Durch den Förderantrag sollen die finanziellen Voraussetzungen für einen Beginn der Sanierungsmaßnahme geschaffen werden. Mit den beantragten Mitteln i.H.v. 276.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 184.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 92.000,00 €) sollen im Falle der Bewilligung Maßnahmen der Vorbereitung (siehe Anlage) umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Vorbereitung umfassen die Durchführung der Vergabeverfahren für die Planungsleistungen der Einzelmaßnahme „Sportplatz Dwasieden“. Für die Durchführung der Baumaßnahmen wird sich die Stadt Sassnitz in Abstimmung mit dem Ministerium auf weitere Programmaufrufe bewerben (z.B. Landesprogramm Investpakt Sportstätten).

Die aus diesem Förderantrag resultierenden Eigenmittel der Stadt Sassnitz werden im Fall der Bewilligung wie folgt zur Zahlung fällig:

Jahr 2022: 4.600,00 €

Jahr 2023: 23.000,00 €

Jahr 2024: 27.600,00 €

Jahr 2025: 23.000,00 €

Jahr 2026: 13.800,00 €

Gesamtsumme (jahresübergreifend): 92.000,00 €

(Hinweis: Die obige Auflistung stellt die übliche Mittelverteilung dar. Die Stadt Sassnitz wird im Falle der Bewilligung dieser Mittel versuchen, einen Vorgriff auf Mittel aus den Folgejahren zu erreichen. Die Eigenanteile der Stadt Sassnitz sind dann entsprechend früher zu leisten.)

Der vorstehend bezeichnete Förderantrag der Stadt Sassnitz für das Programmjahr 2022 zur Einleitung der städtebaulichen Erneuerung im geplanten Sanierungsgebiet „Dwasieden“ wird genehmigt.

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Alternative

 

Der Antrag ist zurückzunehmen. Die städtebauliche Erneuerung im geplanten Sanierungsgebiet „Dwasieden“ wird nicht begonnen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Die aus diesem Förderantrag resultierenden Eigenmittel sind in die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2022/2023 und in die Haushaltsplanungen für die Folgejahre aufzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Antrag der Stadt Sassnitz auf Gewährung von Finanzmitteln i.H.v. 276.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 184.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 92.000,00 €) für das Sanierungsgebiet „Dwasieden“ aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2022 wird genehmigt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis der konkreten Antragsbewilligung die einzelnen Sanierungsmaßnahmen vorbereiten und durchführen zu lassen.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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Anlagen

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