Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/196/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Bereich um die Litauische Straße, die Klaipedaer Straße, den östlichen Abschnitt der Mukraner Straße, den Fischerring und den westlichen Abschnitt der Straße der Jugend mit den jeweils angrenzenden Grundstücken wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Zur Behebung dieser Probleme ist dort die Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Dwasieden“ nach den Vorschriften der §§ 136 ff. BauGB vorgesehen. Am 31. August 2021 fasste die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz zur Beschluss Nr. VO(STV)/127/2021 hierzu einen entsprechenden Grundsatzbeschluss.

Die Vorbereitung der Sanierung wird durch einen Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebiets eingeleitet. Die vorbereitenden Untersuchungen sind notwendig, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

Das zu untersuchende Gebiet wird im Norden durch die B96, im Osten durch den nördlichen Abschnitt der Straße der Jugend, im Süden durch den ehemaligen Schlosspark Dwasieden sowie im Westen durch die Pflegeeinrichtung des DRK an der Mukraner Straße und eine bewaldete Grünfläche umschlossen. Er ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch dargestellt und durch eine blaue, gestrichelte Linie umschlossen.

Zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung bedarf es eines geeigneten Dritter. Dieser ist vertraglich zu binden.

 

Hinweis:

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Dwasieden“ erfolgt nach Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebiets im Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen durch einen gesonderten Beschluss der Stadtvertretung über die Sanierungssatzung.

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Alternative

 

Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Dwasieden“ der Stadt Sassnitz gemäß § 141 BauGB wird nicht gefasst. Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets ist dort dann jedoch nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist mit geschätzten Kosten von rund 70.000 € verbunden. Diese Kosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung in den Haushalt für das Kalenderjahr 2022 aufzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz beschließt, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet, das im Norden durch die B96, im Osten durch den nördlichen Abschnitt der Straße der Jugend, im Süden durch den ehemaligen Schlosspark Dwasieden sowie im Westen durch die Pflegeeinrichtung des DRK an der Mukraner Straße und eine bewaldete Grünfläche umschlossen wird und die Litauische Straße, die Klaipedaer Straße, den östlichen Abschnitt der Mukraner Straße, den Fischerring und den westlichen Abschnitt der Straße der Jugend mit den jeweils angrenzenden Grundstücken umfasst, gemäß § 141 Abs. 3 BauGB.

Das Untersuchungsgebiet ist in dem anliegenden Lageplan zeichnerisch dargestellt und durch eine blaue, gestrichelte Linie umgrenzt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsgebiet zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung des Beschlusses im Stadtanzeiger

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Anlagen

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