30.11.2021 - 11.16 Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Witt erfragt, auf welcher Basis der Finanzierungsplan gemacht wurde, wenn heute dieser Beschluss zur Disposition steht.

Herr Kracht

Die eingereichten Unterlagen stellten eine Kostenerhöhung dar. Daraufhin gab es Nachfragen aus Schwerin, die verwaltungsseitig beantwortet wurden. Darüber hinaus gab es sowohl Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der betreffenden Ministerien als auch zwischen dem Stadtpräsidenten, dem Bürgermeister und Herrn Minister Pegel. Hierbei wurden Möglichkeiten der Finanzierung über Städtebaufördermittel erörtert. Eine Voraussetzung für eine solche Finanzierung ist ein Beschluss, der noch in diesem Kalenderjahr gefasst werden muss.

Bisher lag dem Ministerium nach eigenen Aussagen kein belastungsfähiges Zahlenmaterial vor.

Mit diesem Beschluss soll dieses Zahlenmaterial zusammengetragen werden.

 

Herr Buettler schlägt vor, nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, nicht mittels eines Sanierungsgebietes. Wer ist schuld daran, dass der ganze Prozess so lange dauert?

 

A/ Herr Kracht

Die eingereichten Unterlagen waren nicht belastbar. Es dauerte so lange, da es die Finanzierungsprobleme gibt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz beschließt, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet, das im Norden durch die B96, im Osten durch den nördlichen Abschnitt der Straße der Jugend, im Süden durch den ehemaligen Schlosspark Dwasieden sowie im Westen durch die Pflegeeinrichtung des DRK an der Mukraner Straße und eine bewaldete Grünfläche umschlossen wird und die Litauische Straße, die Klaipedaer Straße, den östlichen Abschnitt der Mukraner Straße, den Fischerring und den westlichen Abschnitt der Straße der Jugend mit den jeweils angrenzenden Grundstücken umfasst, gemäß § 141 Abs. 3 BauGB.

Das Untersuchungsgebiet ist in dem anliegenden Lageplan zeichnerisch dargestellt und durch eine blaue, gestrichelte Linie umgrenzt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und insbesondere die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsgebiet zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

0

 

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Anlagen zur Vorlage