Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/127/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Rügener Ring und der Fischerring in Sassnitz wurden im Zusammenhang mit der Billigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts im Jahr 2002 als Fördergebiet für den Wohnungsrückbau definiert.

 

Dieses Quartier ist immer noch durch einen über dem Durchschnitt der Stadt Sassnitz liegenden Bevölkerungsrückgang und Wohnungsleerstand geprägt. Über den damit in Zusammenhang stehenden Wohnungsrückbau hat sich jedoch weiterer Handlungsbedarf ergeben.

 

Dieser Handlungsbedarf liegt beispielsweise in den folgenden Bereichen vor:

- Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung und der öffentlichen Straßenbeleuchtung,

- Reduzierung des CO2-Ausstoßes,

- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen,

- Aktivierung von Solarnutzungspotentialen,

- Verbesserung des Zustandes der öffentlichen Verkehrsflächen,

- Barrierearme Umgestaltung der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen,

-  Verbesserung des Wohnumfeldes und der Grünflächen,

- Sanierung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen.

 

Südlich dieses Fördergebiets und zwar im Bereich zwischen Sportplatz Dwasieden und Schmetterlingspark ist ebenfalls ein erheblicher Handlungsbedarf zu verzeichnen.

 

Dieser liegt insbesondere in folgenden Bereichen vor:

- Sanierung und Aufwertung des Sportplatzes Dwasieden,

- Sicherung des Schulstandortes (Berufsschule) und des Internats,

- Ausbau des Parkplatzes,

- Sanierung des Tribber Bachs,

- Verbesserung des Zustandes der öffentlichen Verkehrsflächen,

- Einbindung von Kurgebiet Dwasieden, Sportplatz Dwasieden und Berufsschule in die angrenzenden Quartiere (Aufbau fester Wegebeziehungen zur besseren Erreichbarkeit).

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, das bestehende Fördergebiet Rügener Ring / Fischerring mit dem Bereich vom Sportplatz Dwasieden bis zum Schmetterlingspark zu einem neuen, umfassenderen Fördergebiet zu vereinen (siehe anliegender Lageplan).

 

Dieses Fördergebiet könnte nach derzeitigem Stand in Form eines Sanierungsgebiets nach §§ 136 ff. BauGB festgelegt werden.

 

In Vorbereitung weiterer Abstimmungen mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V und eines Beschlusses zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen ist zunächst ein diese Verfahrensweise bestätigender Grundsatzbeschluss erforderlich.

 

Reduzieren

Alternative

 

Der Grundsatzbeschluss wird nicht gefasst. Die Einwerbung von Fördermitteln für die anstehenden Maßnahmen wird im erforderlichen Umfang dann jedoch kaum möglich sein.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

  Der Einsatz von Städtebaufördermitteln ist mit der Leistung der gemeindlichen Eigenanteile und der Übernahme etwaiger nicht förderfähiger Kosten und etwaiger zusätzlicher gemeindlicher Anteile durch die Stadt Sassnitz verbunden.

Diese Beträge sind durch die Stadt Sassnitz in die entsprechenden Haushalte aufzunehmen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

Der Vorschlag, das bestehende Fördergebiet Rügener Ring / Fischerring in Sassnitz mit dem Bereich vom Sportplatz Dwasieden bis zum Schmetterlingspark zu einem neuen, umfassenderen Fördergebiet zu vereinen, wird unterstützt.

 

Hierzu sind durch die Verwaltung weitere Abstimmungen zur Festlegung eines Sanierungsgebiets nach §§ 136 ff. BauGB mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V zu führen.

 

Bei Unterstützung dieses Vorhabens durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V ist der Stadtvertretung ein Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen für das Sanierungsgebiet vorzulegen.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung des Grundsatzbeschlusses im Stadtanzeiger

Reduzieren

Anlagen

Loading...