Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/117/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Grundstücks An der B96 5b in Sassnitz geschaffen werden.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste hierzu in ihrer Sitzung am 30. April 2019 zur Beschluss-Nr. 28-02/19 STV den Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss (Anlage 1 - Beschlussvorlage (ohne Anlagen) mit Beschlussprotokoll).

 

Daraufhin wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Dabei wurden Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben.

 

Herr Thomas Nießen, Billrothstraße 20c in 18528 Bergen auf Rügen erarbeitete daraufhin den anliegenden Abwägungsvorschlag zum Vorentwurf (Anlage 2) und den anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz (Anlage 3) nebst zugehöriger Begründung, einschließlich des Umweltberichts, (Anlage 4).

 

Die Stadtvertretung prüft die eingegangenen Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz. Sie beschließt darüber entsprechend des anliegenden Abwägungsvorschlages (Anlage 2).

 

Der anliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz (Anlage 3) nebst zugehöriger Begründung, einschließlich des Umweltberichts, (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Auf Grundlage des Entwurfs des Plans nebst zugehöriger Begründung, einschließlich des Umweltberichts, sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB wird entsprechend der Anlage 5 zu dieser Beschlussvorlage festgelegt.

 

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Alternative

 

Die Abwägung zum Vorentwurf wird in anderer Weise vorgenommen.

 

Der anliegende Entwurf nebst zugehöriger Begründung, einschließlich des Umweltberichts, wird nicht gebilligt und ist zu überarbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

X Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  X keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

  Die Vorhabenträger haben nach dem städtebaulichen Vertrag die anfallenden Kosten für die Erstellung der Planunterlagen zu übernehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz abgegebenen Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden durch die Stadtvertretung geprüft. Die Abwägungsentscheidung darüber wird entsprechend der Anlage 2 zur dieser Beschlussvorlage getroffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zum Vorentwurf in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung, einschließlich des Umweltberichts, werden gemäß Anlage 3 und 4 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

 

Auf Grundlage des Entwurfs des Plans nebst zugehöriger Begründung, einschließlich des Umweltberichts, sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB wird entsprechend der Anlage 5 zu dieser Beschlussvorlage festgelegt.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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Anlagen

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