09.08.2022 - 10.1 Einsatz städtischer Mittel sowie Fördermittel f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröers erklärt nochmal, dass der jetzige Zustand des Kurplatzes nicht tragbar ist und dieser dringend geändert werden muss.

Herr Bender (GSOM mbH) erläutert die nächsten Schritte anhand der Präsentation und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

Herr Hußmann möchte das der Antrag dahingehend geändert wird, dass der Satz: „In einer zu erstellenden Prioritätenliste der Objekte ist der Kurplatz nach der Karl-Liebknecht-Straße einzuordnen.“ umgeschrieben wird, so dass der Kurplatz nicht hinten angestellt wird.

Herr Schult führt aus, dass die Durchführung so nicht funktionieren kann. Es sind jetzt schon 70 % der Platten kaputt, wenn diese dann aufgenommen werden, um sie auszutauschen, gehen die anderen Platten auch noch kaputt. Mit der Durchführung ist der Stadtbauhof weit überfordert. Es muss sich erstmal geeinigt werden, was überhaupt gewollt ist. Sollen die Platten weg und eine billige Pflasterung gelegt werden, um danach dann die Pergolas schrittweise zu erweitern? Dann würde es dort endlich mal weitergehen. Im Haushalt sind ja noch rund 120 TEUR vorhanden. Bei dem Karl-Liebknecht-Ring handelt es sich um eine grundhafte Erneuerung. Dazu werden wir also vor 2025 nicht kommen. Der Kurplatz könnte davor, mit den vorhandenen Mitteln, gemacht werden.

Herr Schröers gibt nochmal zu bedenken, dass der Fördertopf nun wieder aufgemacht wird und die Chance wahrgenommen werden sollte.

Herr Bender erläutert nochmal, dass derzeit die Planungsleistung für den Karl-Liebknecht-Ring vergeben wird, mit dem Ziel in die Bauumsetzung in 2023 zu kommen. Der Karl-Liebknecht-Ring ist anders als der Kurplatz bereits beschieden. Hier existiert bereits die Zustimmung des Ministeriums, dort fehlt nur noch der E63-Antrag. Wenn Anfang Januar 2023 der Antrag auf Fördermittel für den Kurplatz gestellt wird, ist mit dem Bescheid darüber erst Oktober/November 2023 zu rechnen. Der Fördertopf ist ausgelaufen und die neue Förderung kann erst im Januar 2023 beantragt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger GSOM weitere Fördermittel für den bis 31.12.2024 verlängerten Zeitraum der Sanierung von Alt-Sassnitz zu beantragen. In einer zu erstellenden Prioritätenliste der Objekte ist der Kurplatz nach der Karl-Liebknecht-Straße einzuordnen. Parallel dazu ist erneut ein Antrag zur Bewilligung von Landesbau-Fördermitteln einzureichen, mit der Bitte um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Projektes aus verschiedenen Teilfinanzierungen:

 

- Kleinteiligen Maßnahmen im Rahmen der Städtebau-Förderung,

- Selbstbeteiligung der Stadt Sassnitz

- Landesfördermittel

 

Der jetzige Ansatz für die Umsetzung der Kurplatz-Sanierung soll sich in Form und Umfang von der vorherigen Planung unterscheiden.

 

Die Stadtvertretung Sassnitz kommt aus eigenem Erkenntnisprozess und aus der gegenwärtigen Finanzsituation zu folgender Auffassung:

Die Sanierung des Kurplatzes soll im Einklang mit dem durch die Wüstenrot-Stiftung aufwendig sanierten jungen Denkmal (Kurmuschel) stehen.

 

- Der Außenbereich (Platz vor der Bühne) soll mit dem historisch eingesetzten Material erhalten bleiben. Dazu sind defekte Betonplatten zu ersetzen.

- Die Pergola soll in mehreren Teilprojekten durch Reparatur oder Ersetzen der Träger-Säulen instandgesetzt werden. Zu ersetzende Träger-Säulen könnten in gleicher Form z.B. monolithisch aus Beton oder Halbschalen gefertigt werden.

- Die Träger-Elemente können aus langlebigem Material das verrottete Holz ersetzen.

 

Dazu sind durch die Bauverwaltung kurzfristig Mengenermittlungen und Einzelpreise für die Kalkulation zu erfassen, um den Mittelbedarf einzuschätzen. Es sind nur absolut notwendige Schäden im Zeitraum 2023-24 zu beheben. Alle potenziellen baulichen Erfordernisse unterliegen der laufenden Instandhaltung aus eigenen Haushaltsmitteln.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

3

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen