Antrag - A/389/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit längerer Zeit ist vor dem Rathaus in der Hauptstrasse das Verkehrsschild 274.1 30-er Zone aufgestellt.

Tempo-30-Zonen sind nach § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung "insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie mit hohem Querungsbedarf" vorgesehen.

Vor kurzer Zeit ist im Wohngebiet Weddingstrasse bezugnehmend auf das Verkehrszeichen 274.1 (30-er Zone) die verkehrliche Regelung angepasst worden. Das bedeutet, dass Rechtsverkehr Vorfahrt hat. Jede Nebenstraße links und rechts der Weddingstrasse hat Vorfahrt. Dadurch ergeben sich gewisse Probleme betreffs der Vorfahrtsregelung besonders an der Ausfahrt Grosse Kummstraße.

Ein herausfahrendes Fahrzeug aus dieser Strasse hat dann dem Bus gegenüber Vorfahrt, der im ungünstigsten Fall durch die parkenden Autos auf der Weddingstrasse bedingt rückwärtsfahren müsste um dem abbiegendem Fahrzeug die Vorfahrt gewähren zu können.

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Finanz. Auswirkung

Deckungsquelle:

keine

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Beschlussvorschlag

Aufhebung der 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1) in der Hauptstrasse vor dem Rathaus und Einrichtung eines 30-er Bereichs vor dem betreuten Wohnen in der Bergstraße.

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Anlagen

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