Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/095/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das historische und denkmalgeschützte Gebäude „Söderblomhaus“ ist während der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten für die Nutzung Multifunktionshaus mit integrativer Kindertagestätte aufgrund eines Brandes vollkommen zerstört worden.

Durch die komplette Zerstörung des Gebäudes wurde das Söderblomhaus von der Denkmalschutzliste gestrichen und damit steht die vorher bestätigte Förderung für die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten über den Denkmalschutz nicht mehr zur Verfügung. Mit dem Beschluss der Stadtvertretung Nr. 110-07/18 STV wurde die Verwaltung aufgefordert, alternative Fördermittel zum Ersatzneubau einzuwerben. Durch die erneute Einreichung der Projektskizze nach dem Projektaufruf 2020 für das Einwerben von Bundesmittel, wurde das Projekt durch den Haushaltsauschuss der Deutschen Bundestages während der Sitzung am 03. März 2021 in die Projektliste aufgenommen. Damit sind jetzt, entsprechend dem mehrstufigen Verfahren, die Projektbeteiligten aufgefordert, die notwendigen Unterlagen zur Förderung einzureichen. Für vollständige Antragsunterlagen ist ein aktueller Beschluss der Stadtvertretung zur Umsetzung des Vorhabens und der Absicherung des Eigenanteils notwendig und im Haushalt darzustellen.

 

Nach aktueller Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Söderblomhauses 1.84 Mio. EUR. Der maximale in Aussicht gestellte Förderbetrag über die Bundesmittel beträgt 547.000 EUR.

Die restlichen Kosten werden über eine LEADER Förderung (400.000 EUR) und Spenden und Zuschüsse von Dritten abgedeckt.

Die Absicherung des Gesamtvorhabens wird über eine bestätigte Kreditfinanzierung durch die Kirchengemeinde abgesichert. Für den Erhalt der Fördermittel aus dem Bundesprogramm " Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" stellt die Stadt Sassnitz die dafür notwendigen Eigenmittel in Höhe von 55.933,52 € im Haushalt dar.

Die Ev. Kirchengemeinde übernimmt den notwendigen Eigenanteil der Stadt Sassnitz zur Nutzung des Bundesprogrammes für die Gesamtfinanzierung. Dazu ist ein Dienstleistungsvertrag mit der Ev. Kirchengemeinde abzuschließen. Im Gegenzug wird die Ev. Kirchengemeinde Sassnitz Letztmittelempfänger zur Umsetzung des Projektes.


 

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Alternative

Die Stadt Sassnitz schließt keinen Dienstleistungsvertrag mit der Ev. Kirchengemeinde Sassnitz und übernimmt bei Nutzung des Bundesprorammes zum Wiederaufbau des "Söderblomhauses" die Eigenmittel und belastet damit den eigenen Haushalt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                     Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

  Niotwendige Eigenmittel übernimmt die Ev. Kirchengemeinde

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung möge beschließen, die in Aussicht gestellten Mittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Absicherung der Finanzierung für den Wiederaufbau des Multifunktionsgebäudes "Söderblomhaus" zu nutzen. Die Ev. Kirchengemeinde übernimmt dazu die notwendigen Eigenmittel in Höhe von 55.933,52 €.

Dazu wird ein Dienstleistungsvertrag mit der Ev. Kirchengemeinde Sassnitz abgeschlossen, damit keine haushaltsmäßige Berührung entsteht.
 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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