Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/088/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Inkrafttreten der Richtlinie für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Kindertageseinrichtungen des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 05.11.2018 und gemäß § 16 KiföG M-V i.V.m. §§ 78 b - e SGB VIII ist der Landkreis Vorpommern-Rügen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Leistungsträger) verantwortlich für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen (Leistungserbringer). Der Leistungsträger soll Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nach den §§ 78 b - e SGB VIII im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen festgelegt.

Die Evangelische Kirchgemeinde Sassnitz reichte dem Landkreis Vorpommern-Rügen den Antrag auf Verhandlung zu Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die Kita

„8. März“ ab 04.05.2021 ein. Dies war auf Grund der neuen räumlichen Unterbringung der Vorschulgruppe und des Hortes erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden nur die Hausmeisterkosten, die Heizkosten sowie die Mietkosten neu verhandelt.

Die Vertragslaufzeit wird vom 4. Mai 2021 bis zum 3. Mai 2022 vereinbart.

Seitens des Jugendamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen erfolgte die Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie die Einigung mit der Evangelischen Kirchgemeinde Sassnitz über die entsprechenden Entgelte. Durch das Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde die Stadt Sassnitz mit E-Mail vom 20.05.2021 um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.

Somit ergeben sich folgende Beträge für einen Ganztags-, Teilzeit- bzw. Halbtagsplatz in der Kindertagesstätte „8. März“:

 

Alt

halbtags

teilzeit

ganztags

Neu

halbtags

teilzeit

ganztags

Krippe

Stadt

486,48 €

152,76 €

 729,73 €

152,76 €

1.216,21 €

152,76 €

Krippe

Stadt

487,49 €

152,76 €

731,23 €

152,76 €

1.218,72€

152,76 €

KG

Stadt

231,18 €

152,76 €

346,76 €

152,76 €

577,94 €

152,76 €

KG

Stadt

 

293,10 €

152,76 €

439,66 €

152,76 €

732,76 €

152,76 €

Hort

Stadt

./.

./.

198,98 €

152,76 €

331,64 €

152,76 €

Hort

Stadt

./.

./.

221,92 €

152,76 €

369,86 €

152,76 €

 

Das Einvernehmen der Stadt Sassnitz sollte hergestellt werden.

 

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Alternative

Das Einvernehmen der Stadt Sassnitz wird nicht hergestellt. In diesem Fall entscheidet die Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Rügen im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (§ 2 Abs. 8 LEQ-Vereinbarung Kita RL LK V-R).

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

36100.54159000

904 TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Kindertagesstätte „8. März“ ab 04.05.2021 zu.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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