Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/076/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Bei durchgeführten Ortsbesichtigungen im Stadtgebiet von Sassnitz wurde festgestellt, dass erforderliche Markierungen nach der Straßenverkehrsordnung im öffentlichen Straßenraum nicht mehr bzw. nicht mehr vollständig oder noch gar nicht vorhanden sind. Hier wären beispielhaft aufzuführen: fehlende Stellplatzmarkierungen im Vilmer Weg, nicht mehr vorhandene Parkplatzmarkierung auf dem Parkplatz an der Stubbenkammerstraße, nicht mehr vorhandene Sperrflächenmarkierung am Molenfußgebäude usw.. 

 

Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verkehrssicherheit und die Rechtssicherheit bei Kontrollen nicht mehr gegeben. Zur Herstellung und Klarstellung der Verkehrsführung und für die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs müssen Markierungsarbeiten umgehend veranlasst werden.

 

Entsprechende Haushaltsmittel im Teilhaushalt 2 stehen für die vorgenannten erforderlichen Markierungsarbeiten nicht zur Verfügung. Die Kosten zur Durchführung der dringend erforderlichen Markierungsarbeiten werden auf 24.000,00 € (Mittelfehlbedarf) geschätzt.

 

Gem. § 50 der Kommunalverfassung des Landes M-V sind außerplanmäßige Aufwendungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Markierungsarbeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich.

 

Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 24.000,00 € ist durch Minderausgaben für Mietzahlungen im Stadthof gesichert. Es erfolgt eine Sollübertragung.

 

Reduzieren

Alternative

Die außerplanmäßige Ausgabe wird abgelehnt. Dies hat jedoch zur Folge, dass die dringend erforderlichen Markierungsarbeiten nicht durchgeführt werden können.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                               x Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

 24.000,00 EUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

12301.52920000 

0,00 EUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

EUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

11403.56210000

 24.000,00 EUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Bemerkungen:

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 24.000,00 € bei der Haushaltsstelle 12301.52920000 - Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen - wird genehmigt.

 

 

 

Loading...