Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/409/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes der Stadt Sassnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Cindy Keil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.08.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.09.2023
| |||
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.09.2023
|
Sachverhalt
Der Begriff Digitalisierung meint im Wesentlichen die Gestaltung von Veränderungen in unserer Gesellschaft, die durch die zunehmende Verbreitung digitaler Medien in allen Lebensbereichen hervorgerufen werden.
Digitalisierung in den Schulen ist eine Herausforderung, der wir uns als Schulträger stellen wollen und die wir nur partnerschaftlich, mit allen an Bildung Beteiligten bewältigen können. Je besser die Positionen, Bedarfe und Prämissen aller Beteiligten eingeschätzt und definiert werden können, desto zielgerichteter kann an Lösungen gearbeitet werden.
Die Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Bildung in der digitalen Welt spricht sich für das Primat der Pädagogikaus. Das bedeutet, dass pädagogisch begründete Medienbildungskonzepte (MBK) der Schulen Handlungsgrundlage für die Schulträger sind, Medienentwicklungspläne (MEP) zu erarbeiten und umzusetzen, um die technische Infrastruktur für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien zu schaffen und deren Funktionalität zu sichern.
Wir als Schulträger erstellen den Medienentwicklungsplan zur Förderung der Medienbildung und schaffen damit einen Rahmen für die Schulen in unserer Trägerschaft und deren Umsetzung ihrer Medienbildungskonzepte (MBK).
Der MEP beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen, Rahmenbedingungen und die Methodik zu folgenden Bereichen:
1. Technik
2. Betrieb und Service
3. Fortbildung
4. Finanzen
5. Umsetzung.
Dieser Medienentwicklungsplan schafft somit die planerischen Rahmenbedingungen, mit denen Medienbildung (Digitale Bildung) als erweiterter schulischer Bildungs- und Erziehungsauftrag auf der Grundlage des Kultusministerkonferenz-Kompetenzmodells an unseren Schulen ermöglicht wird.
Medienbildung in der Schule bedeutet, mit und über (digitale) Medien zu lernen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Bildungsinfrastruktur sorgen.
Antragsberechtigt für die Inanspruchnahme der Förderung sind die Schulträger. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Medienentwicklungsplan des Schulträgers.
Der vorliegende Medienentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Sassnitz stellt die weitere Vorgehensweise zur digitalen Ausstattung unserer Schulen dar.
Die Version 2.0 vom 20.07.2023 ist die Fortschreibung des am 01.12.2020 durch die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz beschlossenen Medienentwicklungsplanes.
Diese Fortschreibung enthält hauptsächlich Anpassungen bezüglich der Digitalisierung der Nationalparkschule Grundschule „Ostseeblick“ Sassnitz und erfolgte unter Mitwirkung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV).
Alternative
Da der Medienentwicklungsplan Zuwendungsvoraussetzung für den Erhalt der Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist, müsste die Stadt Sassnitz als Schulträger die Digitalisierung der Nationalparkschule Grundschule „Ostseeblick“ Sassnitz aus Eigenmitteln ohne die Inanspruchnahme der Fördermittel finanzieren.
Finanz. Auswirkung
|
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
|
|||||||||||||||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
