Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/408/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung eines Weges
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Gerlind Kubenka-Kraffzik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.09.2023
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.09.2023
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Sachverhalt
Von der L29 von Sassnitz in Richtung Binz links abbiegend, führt ein (Platten-) Weg zur früheren Kläranlage des Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen und als Pfad weiter in Richtung Dwasieden und Steilufer.
Plattenweg und Pfad sind – auch aufgrund ihrer Beschaffenheit und Größe - keine Straße, jedoch Weg im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
Etwa die erste Hälfte des Weges vom Abzweig von der L29 an ist privates Eigentum (Gemarkung Lancken, Flur 6, Flurstück 11/4).
Der östliche Teil des Weges ist städtisches Eigentum (Gemarkung Lancken, Flur 3, Flurstück 58/2).
Die Antragstellerin (Einwohnerin) beantragt, den (Platten-) Weg zu benennen. Dies begründet sie damit, dass sie guter Hoffnung ist, im Rahmen der (baurechtlichen) Privilegierung eine Baugenehmigung für ihr Grundstück zu bekommen.
Um die Auffindbarkeit ihres Grundstückes zu erhöhen, wäre aus ihrer Sicht eine Adresse unabdingbar.
Gemäß § 51 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern können die Gemeinden zur Vermeidung von Orientierungsschwierigkeiten und Verwechslungen den Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Das darin beinhaltete Ermessen ist insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit der schnellen Auffindbarkeit durch Einsatzkräfte, zB. Rettungsdienste, eingeschränkt.
Sollte also im Rahmen eines möglichen Bauvorhabens der Frau S. mit Wohnunterkünften zu rechnen sein, wäre ein Bedarf vorhanden.
Derzeit ist die katasteramtliche Lage des Grundstückes mit „Kläranlage 1“ vermerkt. Diese Bezeichnung findet sich sowohl im Grundbuch zu dem Grundstück, als auch im amtlichen Straßenverzeichnis. Auch die Suche in aktuellen Online-Suchmaschinen ist zu dieser Adresse erfolgreich. Die Notwendigkeit zu einer anderen Namensgebung ist nicht gegeben, obgleich die Adresse sicher als widrig eingeschätzt werden könnte.
Sollte die Entschließung zugunsten einer ordnungsrechtlichen Benennung des Weges ausfallen, werden folgende Vorschläge, die nicht als abschließend angesehen werden müssen, gemacht:
- Am Quosnickberg
- Am Fürstensteingrab
- Am Kliff
- Am Steilufer
- Dwasieden
- Am Dwasiedener Wald
- Lanckener Höhe
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Es wird vorgeschlagen, den Weg entsprechend des anliegenden Lageplanes in Anlehnung an seine örtliche Lage, bzw. seinen historischen Bezug durch einen der Namen, wie unter den Nummern 1 bis 7 vorgeschlagen, zu bezeichnen oder einen eigenen Vorschlag, der dem Willkürverbot unterliegen muss, zu unterbreiten.
Öffentlichkeitsarbeit:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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274,4 kB
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