Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/173-003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 € trifft laut Hauptsatzung der Stadt Sassnitz der Hauptausschuss.

Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz hat von der REAN Service GmbH eine Spende in Höhe von 653,61 € und von dem Inselwerbestudio Sassnitz in Höhe von 654,50 € im Jahr 2023 erhalten. Die Spende erfolgte in Form von bedruckten T-Shirts.

Geber                                                   Zuwendung in EUR              Zuwendungszweck

REAN Service GmbH                                              653,61             Jugendfeuerwehr              

Hafenstraße 12e

18546 Sassnitz             

Inselwerbestudio Sassnitz                                     654,50             Jugendfeuerwehr

Hauptstraße 59    

18546 Sassnitz

                                                      

Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der Spende zuzustimmen.

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Alternative

 Die Spendeneinzahlung wird an die Geber zurückgegeben und somit nicht angenommen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

x Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

400 EUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 12605/41451000

400 EUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 12605/41451000

 EUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

EUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme der Spende von der REAN Service GmbH in Höhe von 653,61 Euro und der Spende des Inselwerbestudios Sassnitz in Höhe von 654,50 Euro  für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz zu. 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit: 

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Anlagen

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