Antrag - A/407/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellen eines kommunalen Wärmeplans nach dem geplanten
Gebäudeenergiegesetz und dem Wärmeplanungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kati Partecke
- Einreicher:
- Fraktionen der SPD, CDU und BfS
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.07.2023
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Sachverhalt
Der Bundestag und der Bundesrat werden in absehbarer Zeit die beiden o.g. Gesetze rechtsverbindlich beschließen.
Ziel ist es, in einem übersichtlichen Zeitrahmen die Kommunen zu verpflichten, ein kommunales Wärmeversorgungskonzept vorzulegen, das auf der Grundlage regenerativ erzeugter Energie möglichst viele Haushalte einer Kommune mit Fernwärme versorgen soll.
Liegt ein solches Wärmeversorgungskonzept mit gesicherten Anschlussperspektiven vor, verlängern sich auch die Fristsetzungen für den Austausch von Öl- und Gasheizungen für die einzelnen Haushalte.
Einen Anschlusszwang an das Fernwärmenetz soll es nicht geben, jeder Haushalt soll frei sein, sein individuelle Wärmeversorgung selbst zu gestalten.
Die Stadt Sassnitz verfügt mit ihrer kommunalen Wärmeversorgungsgesellschaft Rügen GmbH bereits über eine bestens aufgestellte Gesellschaft, die über ihr eigenen Fernwärmenetz bereits ca. 50% der Sassnitzer Haushalte (WE) versorgt. (Der Durchschnitt in Deutschland liegt zurzeit bei ca. 15%)
Mit der voraussichtlichen Installation eines Energie-Terminals (vorerst LNG, später Wasserstoff) im Hafen Mukran besteht die Möglichkeit, die Prozess- und Abwärme zu nutzen und über eine Verbindungstrasse von Mukran in das Sassnitzer Fernwärmenetz der Wärmeversorgung zu leiten und eine kostengünstige und ökologisch saubere Versorgung für viele Sassnitzer Haushalte zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Sassnitz wird beauftragt, zusammen mit der stadteigenen Wärmeversorgungsgesellschaft Rügen GmbH einen kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten und aufzustellen.
2. Dieser Wärmeplan soll sicherstellen, dass - soweit technisch, baulich und finanziell vertretbar - Sassnitzer Haushalte die Möglichkeit und das Angebot erhalten, sich im Rahmen der gesetzlichen Fristen auf freiwilliger Basis an das kommunale Fernwärmenetz anzuschließen. Hierfür ist ein Zeitplan zur Umsetzung aufzustellen.
3. Die Basis zur Erzeugung der Fernwärme erfolgt langfristig ausschließlich mit regenerativen Energien. Im Rahmen der gesetzlichen Fristen wird die Nutzung fossiler Energien schrittweise -
möglichst bis 2035 - abgebaut.
4. Der kommunale Wärmeplan enthält einen Investitionsplan für den Ausbau des Fernwärmenetzes, so dass jeder Haushalt eine gesicherte Grundlage hinsichtlich des Zeithorizonts, der Anschlusskosten sowie laufenden Wärmekosten erhält.
5. Der Bürgermeister wird zusammen mit dem bestehenden Energie-Kompetenz-Team sowie der städtischen Wärmeversorgungsgesellschaft eine erste öffentliche Informationsveranstaltung zu
diesem Thema organisieren und im Anschluss einmal im Jahr
öffentlich über den weiteren Fortgang informieren.
Anlagen
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(wie Dokument)
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125 kB
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