Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/383/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditkarte für den Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Freimuth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.04.2023
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Sachverhalt
Entsprechend der Gemeindekassenverordnung Doppik M-V dürfen für die Leistung von Auszahlungen auch Kreditkarten verwendet werden (§ 14 Abs. 1).
Daher ist die Anschaffung einer Kreditkarte für den Bürgermeister der Stadt Sassnitz geplant.
Der Einsatz der Kreditkarte wird vorrangig für die Dienstreisen und Repräsentationspflichten des Bürgermeisters erfolgen. Damit auch Flugreisen für Delegationen in die Partnerstädte gebucht und bezahlt werden können, sollte ein Kreditkartenlimit von 10.000,00 € / Monat vorgesehen werden.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Kreditkarten ist lt. der Geschäftsordnung zum Anordnungswesen, zur Buchführung und zur Zahlungsabwicklung der Stadt Sassnitz ausnahmsweise zugelassen und wird in einer „Dienstanweisung für die Verwendung elektronischer Zahlungsmittel zur Ausgabeleistung“ geregelt.
Die Deutsche Kreditbank (DKB) bietet für Kommunen eine kostenfreie VisaCard an. Die monatliche Abrechnung und Abbuchung erfolgen über das vorhandene städtische Konto.
Für die Zurverfügungstellung der Kreditkarte wird nach Genehmigung und Beschluss durch den Hauptausschuss der bestehende Rahmenvertrag zwischen der Stadt Sassnitz und der DKB aktualisiert, in dem der Bürgermeister Leon Kräusche als Kreditkarteninhaber und das verfügbare Limit festgelegt werden.
Des Weiteren ist ein bestätigter Kassenkreditrahmen Voraussetzung für die Erteilung der Kreditkarte. Der Kassenkredit wurde mit der Haushaltssatzung festgelegt und beträgt bis zur Bestätigung der neuen Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bisher 7.000.000,00 € (für 2021).
Der Hauptausschuss ist gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung i.V.m. § 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung M-V in dieser Angelegenheit entscheidungsbefugt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt die Anschaffung einer Kreditkarte für die Stadt Sassnitz, ausgestellt auf den Bürgermeister Leon Kräusche. Das Kreditkartenlimit wird auf 10.000,00 € / Monat festgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Rahmenvertrag mit der Deutschen Kreditbank abzuschließen bzw. zu aktualisieren.
Öffentlichkeitsarbeit: