Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/383/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Weiterentwicklung und Verbreitung des unbaren Zahlungsverkehrs wird bei einer Bestellung im Internet teilweise nicht mehr die Zahlung per Rechnung angeboten (z.B. bei Flugreisen). Es muss auf andere Zahlungsmethoden ausgewichen werden.

Entsprechend der Gemeindekassenverordnung Doppik M-V dürfen für die Leistung von Auszahlungen auch Kreditkarten verwendet werden (§ 14 Abs. 1).

Daher ist die Anschaffung einer Kreditkarte für den Bürgermeister der Stadt Sassnitz geplant.

 

Der Einsatz der Kreditkarte wird vorrangig für die Dienstreisen und Repräsentationspflichten des Bürgermeisters erfolgen. Damit auch Flugreisen für Delegationen in die Partnerstädte gebucht und bezahlt werden können, sollte ein Kreditkartenlimit von 10.000,00 € / Monat vorgesehen werden.

 

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Kreditkarten ist lt. der Geschäftsordnung zum Anordnungswesen, zur Buchführung und zur Zahlungsabwicklung der Stadt Sassnitz ausnahmsweise zugelassen und wird in einer „Dienstanweisung für die Verwendung elektronischer Zahlungsmittel zur Ausgabeleistung“ geregelt.

 

Die Deutsche Kreditbank (DKB) bietet für Kommunen eine kostenfreie VisaCard an. Die monatliche Abrechnung und Abbuchung erfolgen über das vorhandene städtische Konto.

 

Für die Zurverfügungstellung der Kreditkarte wird nach Genehmigung und Beschluss durch den Hauptausschuss der bestehende Rahmenvertrag zwischen der Stadt Sassnitz und der DKB aktualisiert, in dem der Bürgermeister Leon Kräusche als Kreditkarteninhaber und das verfügbare Limit festgelegt werden.

 

Des Weiteren ist ein bestätigter Kassenkreditrahmen Voraussetzung für die Erteilung der Kreditkarte. Der Kassenkredit wurde mit der Haushaltssatzung festgelegt und beträgt bis zur Bestätigung der neuen Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bisher 7.000.000,00 € (für 2021).

 

Der Hauptausschuss ist gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung i.V.m. § 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung M-V in dieser Angelegenheit entscheidungsbefugt.

 

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Alternative

Keine.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen: Das Kreditkartenlimit in Höhe von 10.000,00 € ist gedeckt durch den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Anschaffung einer Kreditkarte für die Stadt Sassnitz, ausgestellt auf den Bürgermeister Leon Kräusche. Das Kreditkartenlimit wird auf 10.000,00 € / Monat festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Rahmenvertrag mit der Deutschen Kreditbank abzuschließen bzw. zu aktualisieren.

Öffentlichkeitsarbeit:

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