Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/341/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat in ihrer Sitzung am 07. Juli 2003 zu Beschluss Nr. 41-05/03 STV den Bereich des Stadthafens und des Kistenplatzes sowie Teile der Innenstadt als förmliches Sanierungsgebiet „Stadthafen“ festgelegt.

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme erfolgt

            zur Behebung von Substanz- und Funktionsmängeln sowie zur Verbesserung der Stadtgestalt,

            zur Erhöhung der Funktionsfähigkeit und Attraktivität des Stadtkerns und des Hafengebiets und

            zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur.

Die Sanierungsmaßnahme ist als langfristige Gesamtmaßnahme konzipiert. Zur weiteren systematischen Umsetzung der vorgesehenen Einzelmaßnahmen sind weitere Finanzmittel erforderlich. Die Stadt Sassnitz kann die erforderlichen Finanzmittel nicht allein aufbringen. Sie ist deshalb zwingend auf weitere Finanzhilfen des Bundes und des Landes angewiesen. Aus diesem Grund wird die Stadt Sassnitz aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2023 bis zum 15. Januar 2023 Finanzmittel i.H.v. 1.206.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 804.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 402.000,00 €) beantragen.

Durch den Förderantrag sollen die finanziellen Voraussetzungen für eine Fortführung der Sanierungsmaßnahme geschaffen werden. Mit den beantragten Mitteln i.H.v. 1.206.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 804.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 402.000,00 €) und Einnahmen aus einem Grundstücksverkauf und aus Ausgleichsbeträgen i.H.v. 740.000,00 € sollen im Falle der Bewilligung über einen Zeitraum von 5 Jahren Maßnahmen der Vorbereitung in einem Umfang von 196.000,00 €, Ordnungsmaßnahmen in einem Umfang von 1.100.000,00 € und Baumaßnahmen, einschließlich der Restzahlungen aus einem abgeschlossenen Bauvorhaben, in einem Umfang von 650.000,00 € (siehe Anlage 1) umgesetzt werden.

Die aus diesem Förderantrag resultierenden Eigenmittel der Stadt Sassnitz werden im Fall der Bewilligung neben den Eigenmitteln aus den bestehenden Bewilligungen (siehe Anlage 2) wie folgt zur Zahlung fällig:

Jahr 2023: 20.100,00 €

Jahr 2024: 100.500,00 €

Jahr 2025: 120.600,00 €

Jahr 2026: 100.500,00 €

Jahr 2027: 60.300,00 €

Gesamtsumme (jahresübergreifend): 402.000,00 €

Der vorstehend bezeichnete Förderantrag der Stadt Sassnitz für das Programmjahr 2023 zur Fortführung der städtebaulichen Erneuerung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Stadthafen“ wird genehmigt.

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Alternative

Der Förderantrag ist zurückzunehmen. Die städtebauliche Erneuerung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Stadthafen“ wird nicht fortgeführt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                               X  Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan 2023:

Haushaltsstelle:

 51103.019200

Projekt 11-2012

1.350.500,00 EUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Die aus diesem Förderantrag und die aus den bestehenden Bewilligungen resultierenden Eigenmittel sind im Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt. In die Haushaltsplanungen für die Folgejahre sind die entsprechenden Beträge aufzunehmen. 

 

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Beschlussvorschlag

Der Antrag der Stadt Sassnitz auf Gewährung von Finanzmitteln i.H.v. 1.206.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 804.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 402.000,00 €) für das Sanierungsgebiet „Stadthafen“ aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2023 wird genehmigt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis der konkreten Antragsbewilligung die einzelnen Sanierungsmaßnahmen durch die BIG-Städtebau GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Sassnitz vorbereiten und durchführen zu lassen. 

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Anlagen

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