Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(HA)/173-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) im Haushaltsjahr 2023 für den 4. Fit for Fire Volleyballcup – von der Firma HAPS Servicewerkstatt & Reifenhandel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Ordnungs-und Hafenamt
- Bearbeiter:
- Alina Kranz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.01.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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21.02.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird.
Für die Durchführung des 4. Fit for Fire Volleyballcups in dem Jahr 2023 erhält die Freiwillige Feuerwehr Sassnitz von der Firma HAPS Servicewerkstatt & Reifenhandel, Herr Henrik Sünram, eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro.
in EUR Zuwendungszweck
HAPS Servicewerkstatt &
Reifenhandel 1.500,00 4. Fit for Fire Volleyballcup
Herr Henrik Sünram
Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der Spende zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
x Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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