Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/355/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) im Haushaltsjahr 2023 für den 4. Fit for Fire Volleyballcup – von der Firma Rügen Recycling GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Ordnungs-und Hafenamt
- Bearbeiter:
- Alina Kranz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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31.01.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 € trifft laut Hauptsatzung der Stadt Sassnitz der Hauptausschuss.
Für die Durchführung des 4. Fit for Fire Volleyballcups in dem Jahr 2023 erhält die Freiwillige Feuerwehr Sassnitz von der Firma Rügen-Recycling & Tiefbau GmbH eine Zuwendung in Höhe von 212 Euro.
in EUR Zuwendungszweck
Rügen-Recycling & Tiefbau GmbH 212,00 4. Fit for Fire Volleyballcup
Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der Spende zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
x Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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