Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/354/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-M-V) im Haushaltsjahr 2023 - 22. Internationales Kugelstoßmeeting am 12.02.2023 - Kutter- und Küstenfisch Rügen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Cindy Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
19.01.2023
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
31.01.2023
|
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 EUR überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000,00 EUR kann die Gemeindevertretung nur auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Kutter- und Küstenfisch Rügen GmbH hat, für das 22. Internationale Kugelstoßmeeting am 12.02.2023, 300,00 EUR gespendet.
Geber: Kutter- und Küstenfisch Rügen GmbH, Hafenstraße 12 Haus D, 18546 Sassnitz
Zuwendung: 300,00 EUR
Zuwendungszweck: 22. Internationales Kugelstoßmeeting am 12.02.2023
Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der Spende zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
x Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss stimmt der Annahme folgender Spende zur Förderung des Sports zu:
- Kutter- und Küstenfisch Rügen GmbH, Hafenstraße 12 Haus D, 18546 Sassnitz – 300,00 EUR
Öffentlichkeitsarbeit:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|