Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/354/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.

 

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 EUR überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000,00 EUR kann die Gemeindevertretung nur auf den Hauptausschuss übertragen.

 

Die Kutter- und Küstenfisch Rügen GmbH hat, für das 22. Internationale Kugelstoßmeeting am 12.02.2023, 300,00 EUR gespendet.

 

Geber: Kutter- und Küstenfisch Rügen GmbH, Hafenstraße 12 Haus D, 18546 Sassnitz

Zuwendung: 300,00 EUR

Zuwendungszweck: 22. Internationales Kugelstoßmeeting am 12.02.2023

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der Spende zuzustimmen.

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Alternative

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

x Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

42100.4145100

TEUR

28

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme folgender Spende zur Förderung des Sports zu:

 

- Kutter- und Küstenfisch Rügen GmbH, Hafenstraße 12 Haus D, 18546 Sassnitz – 300,00 EUR

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

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Anlagen

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