Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/173-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) im Haushaltsjahr 2023 für die Jugendfeuerwehr – von der Firma ROWI Rügen e.K.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Ordnungs-und Hafenamt
- Bearbeiter:
- Alina Kranz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.01.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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31.01.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 € trifft laut Hauptsatzung der Stadt Sassnitz der Hauptausschuss.
Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz hat von der Firma ROWI e.K. eine Spende in Höhe von 300,00 € im Jahr 2022 erhalten. Die Spende erfolgte zu dem Jubiläum "30 Jahre Jugendfeuerwehr Sassnitz".
Geber Zuwendung in EUR Zuwendungszweck
Firma ROWI e.K. 300,00 30 Jahre Jugendfeuerwehr 2022
Marc-Aurel Spychala
Waldmeisterstr. 15
18546 Sassnitz
Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der Spende zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
x Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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