Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/343/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) im Haushaltsjahr 2023 für die Erhaltung und Pflege einer Grabstätte und der Kriegsgräber alter FH und WaldFH Dwasiden – von Frau Rosemarie Elsholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Nicole Kubenka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.01.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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31.01.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 EUR überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000,00 EUR kann die Gemeindevertretung nur an den Hauptausschuss übertragen.
Frau Rosemarie Elsholz ist im November 2022 verstorben. Der Wunsch der Verstorbenen war es, dass statt Blumen Geld gespendet werden sollte. Der Betrag in Höhe von 745,00 Euro soll zu gleichen Teilen der Pflege und Unterhaltung der Grabstätte von Franz Settegast (Alter Friedhof) und der Kriegsgräber (Dwasieden und Alter Friedhof) in Sassnitz zu Gute kommen. Derzeit wird der Betrag von Frau Gundula Protz (Tochter) verwaltet und steht zur Auszahlung bereit.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
x Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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269,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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947,6 kB
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