Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/343/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.

 

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 EUR überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000,00 EUR kann die Gemeindevertretung nur an den Hauptausschuss übertragen.

 

Frau Rosemarie Elsholz ist im November 2022 verstorben. Der Wunsch der Verstorbenen war es, dass statt Blumen Geld gespendet werden sollte. Der Betrag in Höhe von 745,00 Euro soll zu gleichen Teilen der Pflege und Unterhaltung der Grabstätte von Franz Settegast (Alter Friedhof) und der Kriegsgräber (Dwasieden und Alter Friedhof) in Sassnitz zu Gute kommen. Derzeit wird der Betrag von Frau Gundula Protz (Tochter) verwaltet und steht zur Auszahlung bereit. 

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Alternative

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 x Einnahmen                                                     Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

745,00 EUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Bisher ist noch keine entsprechende Haushaltsstelle für Friedhofsspenden angelegt, mit Erstellung des Nachtragshaushalts wird dies nachgeholt. 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme der Spende von Frau Gundula Protz i.H.v. 745,00 € für die Pflege und Erhaltung einer Grabstätte sowie die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber (Alter Friedhof und Waldfriedhof) in Sassnitz zu.

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Anlagen

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