Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/173-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 € trifft laut Hauptsatzung der Stadt Sassnitz der Hauptausschuss.

Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz hat von der Firma ROWI e.K. eine Spende in Höhe von 300,00 € im Jahr 2022 erhalten. Die Spende erfolgte zu dem Jubiläum "30 Jahre Jugendfeuerwehr Sassnitz".

Geber                                                   Zuwendung in EUR              Zuwendungszweck

Firma ROWI e.K.                                                  300,00               30 Jahre Jugendfeuerwehr 2022                

Marc-Aurel Spychala

Waldmeisterstr. 15

18546 Sassnitz                                                                              

Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der Spende zuzustimmen.

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Alternative

 Die Spendeneinzahlung wird an den Geber zurückgegeben und somit nicht angenommen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

x Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

300 EUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 12605/41451000

400 EUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 12605/41451000

200 EUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

EUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 Der Hauptausschuss stimmt der Annahme der Spende von der Firma ROWI e.K. in Höhe von 300 Euro für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz zu. 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit: 

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Anlagen

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