Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/339/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 EUR überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000,00 EUR kann die Gemeindevertretung nur an den Hauptausschuss übertragen.

 

Zur Unterstützung der städtischen Seniorenweihnachtsfeiern und des städtischen Weihnachtsmarktes 2022 erhält die Stadt folgende Sponsorleistungen:

 

Rügen Recycling und Tiefbau GmbH; Klementelvitz; 18546 Sassnitz: 500,- EUR

Hafenbetriebs- und Entwicklungsgesellschaft; Hafenstr. 12; 18546 Sassnitz: 1.000,- EUR

Wärmeversorgung Rügen, Hafenstr. 12; 18546 Sassnitz: 2.200,- EUR

WoGeSa mbH; Hafenstr. 12; 18546 Sassnitz: 2.200,- EUR

Raulff Hotels OHG; Fürst-Malte-Allee 1; 18581 Putbus/Lauterbach: 1.500,- EUR

 

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Alternative

-

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

X Einnahmen                                                      Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

28101/414510

26101/414510

7.400,-EUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Annahme der Sponsorleistungen zu:

Rügenrecycling und Tiefbau GmbH; Klementelvitz; 18546 Sassnitz: 500,- EUR

HBEG Sassnitz; Hafenstr. 12; 18546 Sassnitz: 1.000,- EUR

Wärmeversorgung Rügen; Hafenstr. 12; 18546 Sassnitz: 2.2000,-EUR

WoGeSa mbH; Hafenstr. 12; 18546 Sassnitz: 2.2000,-EUR

Raulff Hotels; Fürst-Malte-Allee 1; 18581 Putbus/Lauterbach: 1.500,-EUR

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Verwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Anlagen

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