Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/336/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Sportplatz Dwasieden in der Straße der Jugend 8 in Sassnitz wurde in den 1930er Jahren durch die Kriegsmarine, deren Kasernen sich damals unmittelbar südlich hiervon befanden, errichtet. Später wurde der Sportplatz zivil genutzt. Im Jahr 1966 wurde er dann erweitert und generalüberholt. In der Folgezeit kamen zwei Baracken, die als Lager beziehungsweise Klubräume genutzt wurden, und ein Sanitärgebäude hinzu. Zum 35. Geburtstag der Betriebssportgruppe „Empor“ im Jahr 1985 wurde der Platz noch einmal instandgesetzt. Der Platz wird bis heute durch den Verein SG Empor Sassnitz e.V. genutzt.

Die Beschaffenheit des Platzes hat sich seit 1985 deutlich verschlechtert und entspricht auch ansonsten nicht mehr den heutigen sportfunktionalen und gesundheitlichen Erfordernissen sowie allgemeingültigen Standards. Eine grundhafte Sanierung und eine umfassende Neugestaltung sind daher unausweichlich geworden.

Vor diesem Hintergrund soll ein Umbau des Sportplatzes zu einem multifunktionalen, integrativen und barrierefreien Sport- und Begegnungszentrum mit einem Großspielfeld, Rundlaufbahnen, einer multifunktionalen Beachsportanlage und einer multifunktionalen Sport-, Spiel- und Fitnessfläche erfolgen.

Hierzu wurden durch die BIG Städtebau GmbH im Auftrag der Stadt Sassnitz bereits die verschiedenen Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben. Die Aufträge für die Architekten- und Ingenieurleistungen zu den Losen 1 bis 4 zum Umbau des Sportplatzes Dwasieden zu einem multifunktionalen, integrativen und barrierefreien Sport- und Begegnungszentrum sowie die Architektenleistungen für den Neubau des Funktionsgebäudes auf dem Sportplatz Dwasieden wurden durch die Stadt Sassnitz entsprechend der gefassten Beschlüsse erteilt. Die Beauftragung der restlichen Planungsleistungen steht kurz bevor.

Bei der Umsetzung von Bauvorhaben verbleibt für die Stadt Sassnitz, unabhängig von diesen Planungsleistungen, eine Vielzahl an Aufgaben und Leistungen als Bauherrin, deren konsequente Wahrnehmung und Erfüllung für den Erfolg des Vorhabens unerlässlich ist. Es ist daher zu Beginn eines Bauvorhabens zu prüfen, ob und in welchem Maße hierfür eigene personelle Ressourcen bestehen, um die anstehenden Bauaufgaben zu leiten und zu steuern. Im Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass die in der Verwaltung vorhandenen Kapazitäten durch die laufenden Projekte gebunden sind und bereits Personalengpässe zu verzeichnen sind. Eine erfolgreiche Umsetzung dieses Vorhabens erfordert entweder eine personelle Verstärkung der Verwaltung oder die vertragliche Bindung eines externen Dienstleisters.

Es wird vorgeschlagen, einen externen Dienstleister mit der Projektsteuerung zu beauftragen. Dieser unterstützt die Stadt Sassnitz insbesondere bei der Beschaffung der notwendigen Fördermittel, bei der Projektorganisation, bei der Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, bei der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts, bei der Wahrnehmung der Bauherrenrechte und bei der Erstellung der notwendigen Verwendungsnachweise.

Die Beauftragung eines Projektsteuerers wurde mit einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 238.000,00 € (brutto) bei der Ermittlung der Gesamtkosten für die Baumaßnahme in Höhe von 6.687.675,43 € (brutto) und bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 finanziell berücksichtigt.

Die Auftragswertschätzung erreicht oder überschreitet die gültigen EU-Schwellenwerte nicht. Eine europaweite Ausschreibung dieser Leistung ist damit nicht erforderlich. Nach dem Vergabeerlass M-V können freiberufliche Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes grundsätzlich im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden. Auch bei Verhandlungsvergaben sollen mehrere -grundsätzlich mindestens drei- Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Für die Projektsteuerungsleistungen sind daher mindestens drei Angebote einzuholen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für das Vorhaben „Multifunktionales, integratives und barrierefreies Sport- und Begegnungszentrum, Straße der Jugend 8, 18546 Sassnitz“ wurde durch die Stadt Sassnitz Anfang des Jahres 2022 beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern fristgerecht ein Antrag auf Finanzhilfen aus dem Programm zur Förderung von Sportstätten 2022 gestellt. Zur Ausfinanzierung des Vorhabens wurde durch die Stadt Sassnitz dargestellt, dass der notwendige gemeindliche Eigenanteil in den Doppelhaushalt 2022/2023 eingestellt wird. Daraufhin wurden entsprechende Ansätze in den Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 aufgenommen. Nur daraufhin konnten der Stadt Sassnitz durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Finanzhilfen aus dem Programm zur Förderung von Sportstätten 2022 in Höhe von 2.544.000,00 € in Aussicht gestellt werden. In Ergänzung der Finanzhilfen ist auch noch die Beantragung ergänzender Sonderbedarfszuweisungen vorgesehen. Der Doppelhaushalt 2022/2023 ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der gemeindliche Eigenanteil in Höhe von 2.687.675,43 € muss aber zwingend Gegenstand des endgültigen Doppelhaushalts 2022/2023 werden. Wird der gemeindliche Eigenanteil nicht Bestandteil des Doppelhaushalts 2022/2023 ist das Vorhaben nicht weiter umsetzbar. Bereits eingegangene Verpflichtungen sind durch die Stadt Sassnitz trotzdem zu erfüllen. Die Finanzhilfen sind durch die Stadt Sassnitz zurückzugeben. Ohne die vorstehend bezeichneten Finanzhilfen und Sonderbedarfszuweisungen ist das Vorhaben durch die Stadt Sassnitz wiederum finanziell nicht darstellbar.

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Alternative

 

Die Einbindung eines Projektsteuerers in das Bauvorhaben erfolgt nicht. Alternativ ist eine personelle Verstärkung der Verwaltung erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                               X  Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

6.687,7 TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

Produkt: 42403

Sachkonto: 0199 0000

Projekt: 53-2015

 

Jahr 2022: 264,5 TEUR

Jahr 2023: 2.044,5 TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

  Siehe Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen im Abschnitt Sachverhalt

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der gemeindliche Eigenanteil in Höhe von 2.687.675,43 € zum Umbau des Sportplatzes Dwasieden zu einem multifunktionalen, integrativen und barrierefreien Sport- und Begegnungszentrum wird Gegenstand des Doppelhaushalts 2022/2023. Anderenfalls ist das Vorhaben nicht weiter umsetzbar. Bereits eingegangene Verpflichtungen wären durch die Stadt Sassnitz dann trotzdem zu erfüllen. Die Finanzhilfen wären durch die Stadt Sassnitz in diesem Fall zurückzugeben.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens „Umbaus des Sportplatzes Dwasieden zu einem multifunktionalen, integrativen und barrierefreien Sport- und Begegnungszentrum“ ist ein Projektsteuerer vertraglich zu binden.

Der Bürgermeister wird ausdrücklich beauftragt, zur Fortführung des Bauvorhabens unverzüglich, also bereits vor Rechtskraft des Doppelhaushalts 2022/2023, drei Angebote für diese Leistungen einzuholen. Der Bürgermeister wird zugleich ermächtigt, unmittelbar nach durchgeführtem Verfahren, möglicherweise also bereits vor Rechtskraft des Doppelhaushalts 2022/2023, den Zuschlag direkt zu erteilen, soweit das wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert in Höhe von 238.000,00 € (brutto) nicht überschreitet. Über eine durch den Bürgermeister erfolgte Zuschlagserteilung ist die Stadtvertretung in ihrer nächsten Sitzung zu informieren.

 

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