Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/327/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes über städtische Tochterorganisationen der Stadt Sassnitz für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Kenntnisnahme
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29.11.2022
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat mit Beschluss Nr. 86-05/19 STV vom 10.12.2019 die jährliche Erstellung eines Beteiligungsberichtes über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen der Stadt Sassnitz gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V (Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern) beschlossen.
Der Bericht hat Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.
Der Beteiligungsbericht ist nach § 176 KV M-V für das Haushaltsjahr 2021 zu erstellen.
Der Bericht ist der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Verwaltung der Stadt Sassnitz hat zum 18. November 2022 unter Verwendung aller Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung für das Geschäftsjahr 2021 den
Beteiligungsbericht der Stadt Sassnitz für das Haushaltsjahr 2021
erstellt.
Die vorliegende Fassung des Beteiligungsberichtes wird durch die Stadtvertretung zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Sassnitz für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.
Der Beteiligungsbericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen vorzulegen.
Öffentlichkeitsarbeit:
Die Gemeinde weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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420,7 kB
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