Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/326/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat jede Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

 

Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG) führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Ihm obliegt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 KPG M-V die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen des Jahresabschlusses. In § 3a KPG sind die Prüfungsinhalte des Jahresabschlusses durch den Gesetzgeber geregelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Sassnitz zum 31.12.2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerkes und des Bestätigungsvermerkes ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt       109.846.127,43 €

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt      3.567.741,24 €

Die Finanzrechnung weist für 2021 keinen Finanzmittelfehlbetrag aus.

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Sassnitz zum 31.12.2021 i. d. F. vom 26.09.2022 zu empfehlen.

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Alternative

Keine.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung Sassnitz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Sassnitz zum 31.12.2021 i. d. F. vom 26.09.2022 fest.
  2. Die Stadtvertretung Sassnitz ermächtigt die Verwaltung gemäß § 18 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss i. H. v. 3.567.741,24 € gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung sind der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

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Anlagen

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