Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/325/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Cindy Keil
- Einreicher:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.11.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 3a Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG) fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss auf Grundlage des Prüfungsberichtes über den Jahresabschluss einen abschließenden Prüfungsvermerk, der mit dem Prüfungsbericht der Stadtvertretung vorzulegen ist.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses soll auch einen Vorschlag zur Entlastung des Bürgermeisters enthalten. Die Stadtvertretung beschließt zuerst über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Im zweiten Schritt entscheidet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) die Stadtvertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Sassnitz zum 31.12.2021 i. d. F. vom 26.09.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerkes und des Bestätigungsvermerkes ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021.
Öffentlichkeitsarbeit:
Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V ist der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und können im Übrigen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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