Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/324/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Dienstwagens durch den Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kati Partecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.11.2022
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Sachverhalt
Zur Erfüllung der dienstlichen und repräsentativen Aufgaben steht dem Bürgermeister ein Dienst-Pkw zur Verfügung.
Ab dem 20. Dezember 2022 soll das Dienstfahrzeug durch den aktuellen Bürgermeister Leon Kräusche nicht nur für dienstliche, sondern auch für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz genutzt werden.
Eine Überlassung des Dienstfahrzeuges zur privaten Nutzung ist möglich, wenn das Fahrzeug überwiegend (mindestens zu 51 %) dienstlich genutzt wird.
Die private Nutzung ist gemäß § 8 Abs. 2 Satz Einkommensteuergesetz (EStG) i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 5 und Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Stadtvertretung für die private Nutzung des Dienstwagens durch den Bürgermeister erforderlich.
Das Dienstfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen RÜG-BM 800 wird dem Bürgermeister, Herrn Leon Kräusche ab dem 20. Dezember 2022 zur privaten Nutzung überlassen. Ein entsprechender Nutzungsüberlassungsvertrag für Kraftfahrzeuge wird durch die Verwaltung gefertigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen ☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
x Keine haushaltsmäßige Berührung ☐ Mittel stehen nicht zur Verfügung
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