Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/322/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend des § 45 der Kommunalverfassung M/V (KV M-V) hat die Stadt Sassnitz für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Grundlage für die Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan mit seinen Anlagen.

 

Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) einen Doppelhaushalt für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 nach den Grundsätzen und gesetzlichen Vorgaben zur Doppik aufgestellt.

 

Die Haushaltsplanung erfolgt über fünf Teilhaushalte mit jeweils einem Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt, die zu einem Gesamthaushalt mit einem Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan zusammengefasst werden.

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt 2022 und 2023 wird gemäß § 18 GemHVO-Doppik erreicht durch die Entnahmen aus:

 

- der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich,

- der zweckgebundenen kameralen Kapitalrücklage,

- der Ergebnisrücklage.

 

Der Finanzhaushalt 2022 und 2023 weist negative Salden

 

- bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie

- bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für 2022 und 2023 aus,

 

so dass die Liquidität für Ausgaben des laufenden Bereichs nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten hergestellt werden kann.

 

Investitionskredite werden in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 aufgrund ausgewiesener Finanzierungslücken in der Haushaltssatzung festgesetzt. 

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Alternative

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Die veranschlagten Haushaltsansätze bilden nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Ermächtigungsgrundlage für die Aufgabenerfüllung durch die Verwaltungsbereiche und der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Sassnitz im Haushaltsjahr 2022 und 2023.

Der Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung wird erst nach Beschlussfassung des Haushaltsplanes, seiner Genehmigung durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde und anschließender öffentlicher Bekanntmachung beendet sein.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss/Die Stadtvertretung beschließt gemäß der Anlage die Haushaltssatzungen 2022 und 2023 und den Doppelhaushaltsplan mit seinen Anlagen.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Nach Anzeige der Haushaltssatzungen mit dem Haushaltsplan 2022/2023 bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde müssen diese nach ihrer Genehmigung öffentlich bekannt gemacht und öffentlich ausgelegt werden.

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Anlagen

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