Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/309/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Erneuerung Sassnitz „Altstadt“ - Förderantrag für das Programmjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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25.10.2022
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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27.10.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.11.2022
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 1992 zu Beschluss Nr. 04-01/92 STV den Altstadtbereich als förmliches Sanierungsgebiet „Altstadt“ festgelegt.
Das Gebiet war zum damaligen Zeitpunkt durch erhebliche städtebauliche Missstände geprägt. Diese konnten in den letzten 30 Jahren, auch durch den umfangreichen Einsatz von Städtebaufördermitteln, deutlich reduziert werden. Dennoch steht die Realisierung von zwei wichtigen öffentlichen Einzelmaßnahmen aus. Hierbei handelt es sich zum einen um den Ausbau und die Neugestaltung des im Sanierungsgebiet belegenen Teils des Karl-Liebknecht-Rings und zum anderen um die Instandsetzung des Kurplatzes.
Der Ausbau und die Neugestaltung des Karl-Liebknecht-Rings ist im Treuhandvermögen ausfinanziert. Diese Maßnahme wird derzeitig durch das Büro Merkel Ingenieur Consult planerisch vorbereitet.
Für die Instandsetzung des Kurplatzes ist die Finanzierung im Treuhandvermögen derzeitig nicht sichergestellt. Es sollte deshalb unter Berücksichtigung des Antrags der SPD / AFW vom 13. Juni 2022 versucht werden, hierfür Städtebaufördermittel über einen Förderantrag für die städtebauliche Erneuerung Sassnitz „Altstadt“ für das Programmjahr 2023 einzuwerben.
Die GSOM mbH hat hierzu einen entsprechenden Förderantrag vorbereitet. Das Antragsvolumen für 2023 beträgt danach 765.000,00 € (Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 255.000,00 € und Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 510.000,00 €).
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Zahlen nur die Antragszahlen darstellen, die endgültige Bewilligung der Mittel aber von einer Einordnung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V abhängt und nicht als sicher vorausgesetzt werden kann. Soweit Baukosten bestimmte Förderobergrenzen überschreiten, kann sich außerdem der Eigenanteil der Stadt Sassnitz über den vorstehend bezeichneten Betrag hinaus erhöhen.
Mit den beantragten Mitteln i.H.v. 765.000,00 € (Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 255.000,00 € und Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 510.000,00 €) sollen im Falle der Bewilligung Maßnahmen der Vorbereitung in einem Umfang von 15.000,00 € (Nutzungskonzept Kurplatz / Kreativwerkstatt) und Ordnungsmaßnahmen in einem Umfang von 670.000,00 € (Kurplatz 1. BA und Kurplatz 2. BA) umgesetzt sowie Sonstige Ausgaben in Höhe von 80.000,00 € (Trägervergütung und Kosten für die Rahmenplanung) bestritten werden.
Die aus diesem Förderantrag resultierenden Eigenmittel der Stadt Sassnitz würden im Falle der antragsgemäßen Bewilligung wie folgt zur Zahlung fällig:
Jahr 2022: 12.750,00 €
Jahr 2023: 63.750,00 €
Jahr 2024: 76.500,00 €
Jahr 2025: 63.750,00 €
Jahr 2026: 38.250,00 €
Gesamtsumme (jahresübergreifend): 255.000,00 €
Dem vorstehend bezeichneten Förderantrag der Stadt Sassnitz für das Programmjahr 2023 zur Fortführung und zum Abschluss der städtebaulichen Erneuerung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ wird zugestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Dem Antrag der Stadt Sassnitz auf Gewährung von Finanzmitteln i.H.v. 765.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 510.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 255.000,00 €) für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2023 wird zugestimmt.
Der Antrag ist durch den Bürgermeister fristgerecht beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu stellen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis der konkreten Antragsbewilligung die einzelnen Sanierungsmaßnahmen durch die GSOM mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Sassnitz vorbereiten und durchführen zu lassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,3 kB
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