Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/308/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Hinweis 1: Die Anlagen 3, 4 und 5 wurden am 03.11.2022 zu dieser Beschlussvorlage hinzugefügt. Die Anlage 5 stellt eine Anlage zur Begründung dar. Diese wurde in der Beschlussvorlage als zusätzliche Anlage ergänzt.

Hinweis 2: Nach der Sitzung des Hauptausschusses wurde die Planzeichnung hinsichtlich der Baugrenze im Nordosten des Reinen Wohngebiets geändert und dieser Beschlussvorlage als Anlage 6 beigefügt. Zum Vergleich ist die alte Planzeichnung weiterhin als Anlage 3 einsehbar. Da die Anlage 6 als nun maßgebliche Planzeichnung die bisherige Anlage 3 ersetzt, wurden die Bezüge in der Beschlussvorlage von Anlage 3 in Anlage 6 aktualisiert.  

Mit der Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz soll eine Anpassung an die mit der räumlich angrenzenden 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 definierte städtebauliche Struktur und damit die Aktivierung innerörtlicher Baulandpotentiale für eine Eigenheimbebauung in offener Bauweise unter Anpassung der Baugrenzen erfolgen.

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste hierzu in ihrer Sitzung am 30. November 2021 zur Beschluss Nr. VO(STV)/158/2021 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss (Anlage 1: Beschlussvorlage / Anlage 2: Beschlussprotokoll).

Das Büro OBER FREI RAUM Planung (Büro für Stadtentwicklung, Landschaftsplanung und Gartenarchitektur), Inhaber Dipl.-Ing. Matthias Ober, Klützer Straße 49 in 23942 Dassow erarbeitete daraufhin den anliegenden Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz (Anlage 6) nebst zugehöriger Begründung (Anlagen 4 und 5).

Der vorliegende Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden gebilligt.

Auf Grundlage des Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Alternative

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden nicht gebilligt und sind zu überarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

X Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Die Kosten des Planungsbüros hat nach dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag die Vorhabenträgerin zu übernehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden entsprechend der Anlagen 6, 4 und 5 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

Auf Grundlage dieses Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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Anlagen

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