Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/303/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.

 

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 EUR überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000,00 EUR kann die Gemeindevertretung nur auf den Hauptausschuss übertragen.

 

Zur Unterstützung der Veranstaltung des 22. Internationalen Kugelstoßmeetings am 12.02.2023 erhält die Stadt Sassnitz für die Haushaltsjahre 2022/2023 nachfolgende Spenden:

 

- VIELA Export GmbH, 17509 Vierow: 6.500,00 EUR

- Sparkasse Vorpommern, 17489 Greifswald: 5.000,00 EUR

- WOGESA mbH, 18546 Sassnitz : 2.500,00 EUR

- Wärmeversorgung Rügen GmbH: 2.500,00 EUR

- Augenblick Optik Brach & Werner OHG, 18546 Sassnitz: 2.400,00 EUR

- Hafenbetriebs- und Entwicklungsgesellschaft Sassnitz mbH: 2.500,00 EUR

- Sparkasse Vorpommern, Gebietsdirektion Rügen, 18528 Bergen auf Rügen: 1.000,00 EUR.

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Alternative

-

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

x Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

11100/56931

22.400 EUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss / Die Stadtvertretung stimmt der Annahme folgender Spenden zur Förderung des Sports zu:

 

- VIELA Export GmbH, 17509 Vierow: 6.500,00 EUR

- Sparkasse Vorpommern, 17489 Greifswald: 5.000,00 EUR

- WOGESA mbH, 18546 Sassnitz : 2.500,00 EUR

- Wärmeversorgung Rügen GmbH: 2.500,00 EUR

- Augenblick Optik Brach & Werner OHG, 18546 Sassnitz: 2.400,00 EUR

- Hafenbetriebs- und Entwicklungsgesellschaft Sassnitz mbH: 2.500,00 EUR

- Sparkasse Vorpommern, Gebietsdirektion Rügen, 18528 Bergen auf Rügen: 1.000,00 EUR.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Anlagen

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