Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/042/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur überplanmäßigen Aufwendung für die Beschaffung von Corona-Schnelltests
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Anja Müller-Ketel
- Beteiligt:
- Hauptamt; Amt für Zentrale Dienste Finanzen
- Einreicher:
- Antje Martens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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27.04.2021
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Sachverhalt
Mit der Verkündung der 2. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14.04.2021 werden Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis anzubieten.
Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche ein Testangebot erhalten (§ 5 Abs. 2 Corona-ArbSchV).
Die Beschaffung der Corona-Schnelltests muss daher umgehend erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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174,9 kB
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