Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/303/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in den Haushaltsjahren 2022/2023 - 22. Internationales Kugelstoßmeeting am 12.02.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Cindy Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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18.10.2022
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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27.10.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.11.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 EUR überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000,00 EUR kann die Gemeindevertretung nur auf den Hauptausschuss übertragen.
Zur Unterstützung der Veranstaltung des 22. Internationalen Kugelstoßmeetings am 12.02.2023 erhält die Stadt Sassnitz für die Haushaltsjahre 2022/2023 nachfolgende Spenden:
- VIELA Export GmbH, 17509 Vierow: 6.500,00 EUR
- Sparkasse Vorpommern, 17489 Greifswald: 5.000,00 EUR
- WOGESA mbH, 18546 Sassnitz : 2.500,00 EUR
- Wärmeversorgung Rügen GmbH: 2.500,00 EUR
- Augenblick Optik Brach & Werner OHG, 18546 Sassnitz: 2.400,00 EUR
- Hafenbetriebs- und Entwicklungsgesellschaft Sassnitz mbH: 2.500,00 EUR
- Sparkasse Vorpommern, Gebietsdirektion Rügen, 18528 Bergen auf Rügen: 1.000,00 EUR.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
x Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss / Die Stadtvertretung stimmt der Annahme folgender Spenden zur Förderung des Sports zu:
- VIELA Export GmbH, 17509 Vierow: 6.500,00 EUR
- Sparkasse Vorpommern, 17489 Greifswald: 5.000,00 EUR
- WOGESA mbH, 18546 Sassnitz : 2.500,00 EUR
- Wärmeversorgung Rügen GmbH: 2.500,00 EUR
- Augenblick Optik Brach & Werner OHG, 18546 Sassnitz: 2.400,00 EUR
- Hafenbetriebs- und Entwicklungsgesellschaft Sassnitz mbH: 2.500,00 EUR
- Sparkasse Vorpommern, Gebietsdirektion Rügen, 18528 Bergen auf Rügen: 1.000,00 EUR.
Öffentlichkeitsarbeit:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,7 MB
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