Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/296/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 und Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.10.2022
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Sachverhalt
Seit dem Haushaltsjahr 2012 wird die Haushaltswirtschaft nach den Regeln des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern (NKHR M-V "Doppik") geführt.
Gemäß § 60 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Nach Vorlage des Prüfberichtes einschließlich des Prüfungsvermerkes durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V die Stadtver-tretung in einer ihrer nächsten Sitzung die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Verwaltung hat unter Vorgabe der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V (GemHVO-Doppik) und der Kommunalverfassung M-V in Zusammenarbeit mit dem Vertreter der Uelzener Doppik Beratungsgesellschaft mbH, Herrn Dieckmann, zum 26.09.2022 den Jahresabschluss 2021 erstellt.
Die vorliegende Fassung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 wird der Stadtvertretung zur Kenntnis gegeben.
Die Stadtvertretung übergibt die vorliegende Fassung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Vorbereitung der Beschlussfassung zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und anschließender Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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